Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familien und arbeitet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Mitarbeiter/innen der JuHiS beraten und unterstützen Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren sowie Heranwachsende im Alter von 18-21 Jahren, wenn diese eine Straftat begangen haben und diese zur Anzeige gebracht wurde.
Gesetzlicher Aufgabenbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 38 JGG:
- Kontaktaufnahme durch Einladungsschreiben zu einem persönlichen Gespräch zu straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft
- Beratung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden und deren Eltern während des gesamten Verfahrens
- Erforschung und Einschätzung der Persönlichkeit, des Entwicklungsstandes/-potentiales und der Umweltfaktoren des straffällig gewordenen jungen Menschen
- fachliche Stellungnahme über die bisherige Entwicklung und augenblickliche Lebenssituation des jungen straffällig gewordenen Menschen
- Überprüfung, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
- Teilnahme an der Hauptverhandlung und/oder fachliche, schriftliche Stellungnahme an das Jugendgericht/Staatsanwaltschaft mit Ahndungsvorschlag als Reaktion auf die zugrunde liegende Verfehlung (Straftat)
- Vermittlung und Überwachung von Weisungen und Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeitsstunden, Geldbuße, sozialer Trainingskurs, usw.)
- Kooperation und Vernetzung mit den freien Verbänden der Jugendhilfe