Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift: Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familien und arbeitet nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Die Mitarbeiter/innen der JuHiS beraten und unterstützen Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren sowie Heranwachsende im Alter von 18-21 Jahren, wenn diese eine Straftat begangen haben und diese zur Anzeige gebracht wurde.
Gesetzlicher Aufgabenbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 38 JGG: