Die Urkundspersonen beim Amt für Kinder, Jugend und Familien sind befugt, Urkunden aufzunehmen, u.a. über
Falls Sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, bitten wir einen Dolmetscher mitzubringen.
Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung kann auch von jedem Standesamt vorgenommen werden.
Bitte nehmen Sie zur Beurkundung Ihren Personal- oder Reisepass mit.
Für Beurkundungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.