Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Beratung für unverheiratete Eltern, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen. Beratung auch für verheiratete, getrennt lebende Eltern in Kindesunterhaltsfragen.
Volljährige in Schul- und Berufsausbildung haben grundsätzlich noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern. Dieser Anspruch ist von Volljährigen selbst geltend zu machen. Beratung und Unterstützung hierbei kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem sich das Kind in Obhut befindet, Einrichtung einer Beistandschaft beim Amt für Kinder, Jugend und Familien für die Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Geltendmachung des Unterhalts.
Auskunft und Erstellung eines Negativattestes für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Dies ist eine Bestätigung, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das gemeinsame Sorgerecht nicht beurkundet, bzw. darüber eine gerichtliche Entscheidung getroffen worden ist.
Eine vorherige Terminabsprache ist zweckmäßig.
Buchstaben A - E, Scha - Schau, Wi - Y
Buchstaben F - I, S
Buchstaben K, L, M, O, Ö, St
Buchstaben N, P, Q, R, T, V
Buchstaben J, U, Ü, Wa - Wh, Z
Auskünfte aus dem Sorgeregister