Beratung für unverheiratete Eltern, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen. Beratung auch für verheiratete, getrennt lebende Eltern in Kindesunterhaltsfragen.
Volljährige in Schul- und Berufsausbildung haben grundsätzlich noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern. Dieser Anspruch ist von Volljährigen selbst geltend zu machen. Beratung und Unterstützung hierbei kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.
Auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem sich das Kind in Obhut befindet, Einrichtung einer Beistandschaft beim Amt für Kinder, Jugend und Familien für die Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Geltendmachung des Unterhalts.
Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Dies ist eine Bestätigung, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das gemeinsame Sorgerecht nicht beurkundet, bzw. darüber eine gerichtliche Entscheidung getroffen worden ist.
Wir bitte um eine vorherige Terminvereinbarung.
Buchstaben A - E, Scha - Schau, Wi - Y
Buchstaben F - I, S
Buchstaben K, L, M, O, Ö, St
Buchstaben N, P, Q, R, T, V
Buchstaben J, U, Ü, Wa - Wh, Z
Auskünfte aus dem Sorgeregister