Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Fachaufsicht für die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bzw. Art. 9 BayKiBiG (Kindertageseinrichtungen) und die Einhaltung der notwendigen Vorschriften im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG).
Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte und Tagespflege) gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Bezuschussung der Einrichtungen, die nach Inkrafttreten des BayKiBiG nach dem neuen kind- und nutzungszeitbezogenen Fördermodell bezuschusst werden. Zuweisung der kommunalen und staatlichen Zuschüsse im Rahmen der kindbezogenen Betriebskostenförderung.
Die Kindertagesstätten unterstehen nach dem BayKiBiG der staatlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden). Die Träger der Kindertagesstätten und der Einrichtungen sind zur Einhaltung der Rechtsvorschriften verpflichtet, treffen aber alle für den Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Entscheidungen selbständig. Insoweit ist die staatliche Aufsicht eine ausschließliche Rechtmäßigkeitskontrolle; der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Beratung der Träger und Einrichtungen.
Rechtlich
Pädagogisch
Rechtlich und Pädagogisch