Das Amt für Kinder, Jugend und Familien gewährt im Rahmen seiner Pflichtaufgaben zur Förderung der Jugendarbeit und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände aus den vom Kreistag hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln entsprechende Zuschüsse. Über Anträge, die einen Zuschussbetrag von 1.100 Euro übersteigen, beschließt der Jugendhilfeausschuss. Über die sonstigen Anträge entscheidet die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien.
Die Anträge sind formblattmäßig in doppelter Ausfertigung über die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes beim Amt für Kinder, Jugend und Familien einzureichen.
Der Kreisjugendring prüft die Anträge der ihm angeschlossenen Verbände und Jugendgemeinschaften auf ihre Vollständigkeit und Zuschussberechtigung und leitet sie unter Beigabe der notwendigen Nachweise mit einer kurzen Stellungnahme an das Landratsamt – Amt für Kinder, Jugend und Familien - zur Bearbeitung weiter.
Die Antragstellung hat innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zu erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, von der keine Ausnahmen zugelassen sind.