Das Amt für Kinder, Jugend und Familien gewährt im Rahmen seiner Pflichtaufgaben zur Förderung der Jugendarbeit und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände aus den vom Kreistag hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln entsprechende Zuschüsse.
Der Kreisjugendring prüft und bewilligt die Anträge der ihm angeschlossenen Verbände und Jugendgemeinschaften auf ihre Vollständigkeit und Zuschussberechtigung.