Kinder, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben und die keine (oder keine ausreichende) Unterhaltsleistungen vom anderen Elternteil erhalten, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommen.
Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
Die früher geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt ab dem 01.07.2017.
Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende ab 01.07.2017 Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gewährt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2024 für Kinder unter 6 Jahren höchstens 230 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren höchstens 301 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 395 Euro monatlich. Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden unter anderem eigene Einkünfte von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, angerechnet.
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