Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Berchtesgadener Land

Schön, dass Du bei uns reinschaust. Für Fragen zum Freizeitpass BGL wende Dich bitte telefonisch oder mit E-Mail an Frau Neubauer oder Frau Kosmaier. Ihre Daten findest Du rechts im Kontakt.

Die Arbeit der Jugendbeauftragten im Landkreis kurz erklärt

Häufig gestellte Fragen

Wer sind kommunale Jugendpfleger/innen?

Der/die kommunale Jugendpfleger/in im Landkreis BGL ist Fachkraft in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien am Landratsamt und ist mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für den Landkreis (Gebiet des örtlichen Trägers) beauftragt. Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium/Universitätsstudium mit Zusatzausbildung zum/zur staatlich geprüften Jugendpfleger/in.

Welchen Auftrag hat die kommunale Jugendarbeit?

Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers (Landkreis BGL) dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Wer sind die Adressaten ihrer Tätigkeit?

  1. Kinder, Jugendliche, junge Volljährige
  2. Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte, Multiplikatoren
  3. andere Träger und Organisationen der Jugendarbeit und der Sozialen Arbeit
  4. kreisangehörige Gemeinden, Institutionen mit Bezug zur Jugendarbeit/jungen Menschen

Welche Grundsätze kennzeichnen ihre Arbeit?

  • Recht junger Menschen auf Erziehung und Förderung
  • Freiwilligkeit der Teilnahme an Angeboten
  • Orientierung an den Interessen junger Menschen
  • Partizipation junger Menschen
  • Vielfalt und demokratische Struktur der Träger
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Achtung der Selbständigkeit freier Träger

Welche Ziele will sie erreichen?

  • Förderung und Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt
  • Herstellung und Förderung von Bedingungen, die Jugendarbeit ermöglichen
  • Befähigung zu/r Selbstorganisation, Selbstbestimmung, gesellschaftlichen Mitverantwortung, sozialem Engagement
  • Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
  • Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Welche Aufgaben hat sie?

  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Förderung der Jugendverbände, -gruppen und -initiativen
  • außerschulische Jugendbildung
  • Kinder- und Jugenderholung
  • offene Jugendarbeit
  • internationale Jugendarbeit
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Jugendberatung
  • Jugendhilfeplanung Bereich Jugendarbeit
  • Beratung und Unterstützung kreisangehöriger Gemeinden
  • die mit der Jugendarbeit verbundenen Aufgaben der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Mit welchen Arbeitsansätzen arbeitet die kommunale Jugendarbeit?

Im Schwerpunkt ist sie infrastrukturorientiert tätig:

  1. Sie schafft Grundlagen durch Infrastrukturplanung, Klärung von Bedarfslagen, Konzeptbildung.
  2. Sie wirkt durch Anregung, Beratung und gegebenenfalls Förderung darauf hin, dass Träger der freien Jugendhilfe und gegebenenfalls Gemeinden die erforderlichen Einrichtungen und Angebote bereitstellen.
  3. Sie sorgt für Information, Vernetzung und gegebenenfalls Koordination von Angeboten für Träger und Zielgruppen.
  4. Sie erbringt selbst Leistungen, soweit andere Träger dazu nicht bereit oder in der Lage sind (Subsidiarität).

In welchen Strukturen und Organisationsformen ist sie tätig?

Kommunale Jugendarbeit ist in das örtliche Jugendamt eingebunden.

Welche Qualitätsmaßstäbe gibt es für ihre Tätigkeit?

1. Normative Standards, z.B.:

  • Orientierung an den Interessen der Adressaten
  • Beteiligung der Zielgruppen an Entwicklung und Durchführung der Tätigkeit
  • Kooperation mit freien Trägern und Gemeinden
  • Zielgruppen- und Ortsnähe, Bedarfsorientierung
  • Rechtssicherheit


2. Fachliche Standards, z.B.:
 

  • konzeptionelle Grundlagen der Tätigkeit
  • Effizienz und Effektivität
  • Verbindlichkeit/Objektivität  


 3. Institutionelle Standards:

  • Umsetzung der Zielvorgaben des örtlichen Trägers
  • Qualitäts-, Ziel- und Ergebniskontrollen
  • zeitgerechte, zügige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung
  • kostenbewusste und effiziente Haushaltsbewirtschaftung  


Bedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit:   

  • ausreichende personelle Ausstattung
  • angemessene institutionelle Gestaltungs- und Handlungsspielräume
  • flexible Arbeitsrahmenbedingungen und Leitungsstrukturen
  • ausreichende Raum-, Sach- und Finanzausstattung
  • Interesse des örtlichen Trägers an der Entwicklung der Jugendarbeit
  • fachliche und persönliche Vorraussetzungen bei den Fachkräften
Kontakt

Frau Neubauer

Frau Kosmaier

Du erreichst uns:

Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00  - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung