Schön, dass Du bei uns reinschaust. Für Fragen zum Freizeitpass BGL wende Dich bitte telefonisch oder mit E-Mail an Frau Neubauer oder Frau Kosmaier. Ihre Daten findest Du rechts im Kontakt.
Der/die kommunale Jugendpfleger/in im Landkreis BGL ist Fachkraft in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien am Landratsamt und ist mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für den Landkreis (Gebiet des örtlichen Trägers) beauftragt. Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium/Universitätsstudium mit Zusatzausbildung zum/zur staatlich geprüften Jugendpfleger/in.
Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers (Landkreis BGL) dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Im Schwerpunkt ist sie infrastrukturorientiert tätig:
Kommunale Jugendarbeit ist in das örtliche Jugendamt eingebunden.
1. Normative Standards, z.B.:
2. Fachliche Standards, z.B.:
3. Institutionelle Standards:
Bedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung