Wenn Sie z.B. als Schmerzpatient in das Ausland reisen und Medikamente über die Grenze mitnehmen, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine amtliche Bescheinigung notwendig („Schengen-Bescheinigung“ innerhalb der EU, weltweit internationale Bescheinigung in Englisch).
Das Gesundheitsamt hilft Ihnen, diese Bescheinigung zu erhalten, damit Sie am Zoll keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten bekommen.
So gehen Sie vor:
Der Zeitaufwand im Gesundheitsamt beträgt mit Termin etwa 5 Minuten. Ohne Termin kann es sein, dass wir die Beglaubigung erst am nächsten Tag fertigstellen können. Für Bürger aus dem Landkreis BGL erheben wir keine Gebühr.
Wo erhalten Sie die Beglaubigung?
Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70
Bitte bringen Sie mit zum Termin:
Die Schengen-Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.
Die weltweite Bescheinigung (PDF) kann für 3 Monate ausgestellt werden.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.