Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SO ERHALTEN SIE EINE AMTLICHE BESCHEINIGUNG, WENN SIE BETÄUBUNGSMITTEL IN DAS AUSLAND MITNEHMEN MÜSSEN

Wenn Sie z.B. als Schmerzpatient in das Ausland reisen und Medikamente über die Grenze mitnehmen, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine amtliche Bescheinigung notwendig („Schengen-Bescheinigung“ innerhalb der EU, weltweit internationale Bescheinigung in Englisch).

 

Das Gesundheitsamt hilft Ihnen, diese Bescheinigung zu erhalten, damit Sie am Zoll keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten bekommen.
 

So gehen Sie vor:

  1. Das Formular der Bescheinigung erhalten sie hier online zum Ausdrucken oder ihr Hausarzt hat es bereits. Andernfalls rufen Sie uns an, dass wir es ihnen zusenden.
    Innerhalb EU: Schengen-Bescheinigung (PDF)
    Weltweit: internationale Bescheinigung (PDF)
  2. Sie gehen damit zu Ihrem Hausarzt, der die erforderlichen Daten ausfüllt und es unterschreibt (mit Praxisstempel!)  
  3. Sie vereinbaren im Gesundheitsamt telefonisch einen Termin. Für diese Bescheinigung ist das in der Regel ganz kurzfristig möglich.
  4. Mit dem Original vom Hausarzt kommen Sie in das Gesundheitsamt. Wir beglaubigen es dann mit dem vorgeschriebenen Siegel. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, geht es auch auf dem Postweg.  
  5. Die nun fertige Bescheinigung nehmen Sie auf Ihre Auslandsreise mit.  


Der Zeitaufwand im Gesundheitsamt beträgt mit Termin etwa 5 Minuten. Ohne Termin kann es sein, dass wir die Beglaubigung erst am nächsten Tag fertigstellen können. Für Bürger aus dem Landkreis BGL erheben wir keine Gebühr.

 

Wo erhalten Sie die Beglaubigung?

Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit zum Termin:

  • Ihren Personalausweis
  • die vom Hausarzt ausfüllte und unterschriebene Bescheinigung

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Die Schengen-Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.

Die weltweite Bescheinigung (PDF) kann für 3 Monate ausgestellt werden.    

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.