Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

SO ERHALTEN SIE EINE AMTLICHE BESCHEINIGUNG, WENN SIE BETÄUBUNGSMITTEL IN DAS AUSLAND MITNEHMEN MÜSSEN

Wenn Sie z.B. als Schmerzpatient in das Ausland reisen und Medikamente über die Grenze mitnehmen, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine amtliche Bescheinigung notwendig („Schengen-Bescheinigung“ innerhalb der EU, weltweit internationale Bescheinigung in Englisch).

 

Das Gesundheitsamt hilft Ihnen, diese Bescheinigung zu erhalten, damit Sie am Zoll keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten bekommen.
 

So gehen Sie vor:

  1. Das Formular der Bescheinigung erhalten sie hier online zum Ausdrucken oder ihr behandelnder Arzt hat es bereits.
    Innerhalb EU: Schengen-Bescheinigung (PDF)
    Weltweit: internationale Bescheinigung (PDF)
  2. Sie gehen damit zu Ihrem behandelnden Arzt, der die erforderlichen Daten ausfüllt und es unterschreibt (mit Praxisstempel!). Wenn dies nicht korrekt befüllt wird, kann keine Bescheinigung erfolgen.
  3. Sie vereinbaren im Gesundheitsamt telefonisch einen Termin. Für diese Bescheinigung ist das in der Regel ganz kurzfristig möglich. Zuständig ist das Gesundheitsamt, wo der behandelnde Arzt ansässig ist (z.B. Praxis im Berchtesgadener Land, zuständiges Gesundheitsamt Berchtesgadener Land)
  4. Mit dem Original vom behandelnden Arzt kommen Sie in das Gesundheitsamt. Wir beglaubigen es dann mit dem vorgeschriebenen Siegel. Die Gebühren für die Bescheinigung betragen 15,00 €. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, geht es auch auf dem Postweg.  
  5. Die nun fertige Bescheinigung nehmen Sie auf Ihre Auslandsreise mit.  

 

Wo erhalten Sie die Beglaubigung?

Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit zum Termin:

  • Ihren Personalausweis
  • die vom Hausarzt ausfüllte und unterschriebene Bescheinigung

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt die Bescheinigung?

Die Schengen-Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.

Die weltweite Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.    

Was gilt für Reisen außerhalb des Schengen-Raums?

Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell.

Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen. Deren Kontaktadressen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.