Wenn Sie z.B. als Schmerzpatient in das Ausland reisen und Medikamente über die Grenze mitnehmen, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine amtliche Bescheinigung notwendig („Schengen-Bescheinigung“ innerhalb der EU, weltweit internationale Bescheinigung in Englisch).
Das Gesundheitsamt hilft Ihnen, diese Bescheinigung zu erhalten, damit Sie am Zoll keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten bekommen.
So gehen Sie vor:
Wo erhalten Sie die Beglaubigung?
Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70
Bitte bringen Sie mit zum Termin:
Die Schengen-Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.
Die weltweite Bescheinigung (PDF) gilt maximal 30 Tage.
Da keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen außerhalb des „Schengen-Raums“ bestehen, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden. Den Patienten ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell.
Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen. Deren Kontaktadressen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.