Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

SIE WOLLEN SICH ZUM NEUGEBORENENSCREENING INFORMIEREN?

Das Screening auf angeborene seltene Stoffwechselerkrankungen oder Hörstörungen soll für alle Neugeborenen in Bayern sichergestellt sein. Wenn Sie hierzu vom Gesundheitsamt angeschrieben worden sind oder einfach Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne.

 

Etwa eines von 1.200 Neugeborenen ist durch eine angeborene Stoffwechselerkrankung in seiner Gesundheit gefährdet:

Diese Erkrankungen können zu schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen oder auch zu Todesfällen führen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Bei frühzeitiger Therapie dagegen entwickeln sich die betroffenen Kinder in der Regel normal.


Üblicherweise werden zur Früherkennung am 3. Lebenstag ein paar Tropfen Blut an der Ferse der Kinder entnommen (in der Geburtsklinik, durch Hebamme oder Kinderarzt). Die Untersuchung erfolgt im Labor des Screeningzentrums.


Auch zu frühkindlichen Hörstörungen erfolgt ein Screening, damit sie frühzeitig erkannt werden:

1 von 1.000 Kindern kommt in Deutschland mit einer schweren Hörstörung auf die Welt. Bleibt eine solche Hörstörung unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken. Denn nur wenn ein Kind hören und dadurch Sprache nachahmen kann, lernt es zu sprechen. Normalerweise wird das Hörscreening in der Geburtsklinik durchgeführt. Sollte die Testung bis zur Entlassung nicht erfolgt sein, sollte sie rasch beim Kinderarzt bzw. einem HNO-Arzt nachgeholt werden.


Alle untersuchten Kinder werden dem Gesundheitsamt vom Screeningzentrum mitgeteilt und mit den gemeldeten Geburten verglichen. Sollten ein Screening vergessen worden, eine Testkarte verloren gegangen  oder Ihr Kind in einem Labor untersucht worden sein, das nicht am Bayerischen Neugeborenen-Screening teilnimmt, werden die Eltern von uns kontaktiert. Dadurch wird sichergestellt, dass wirklich alle Kinder untersucht werden und keine vermeidbare Schädigung übersehen wird. 

Häufig gestellte Fragen

Beide Untersuchungen wurden bei meinem Kind durchgeführt. Warum erhalte ich vom Gesundheitsamt Post?

Es kann in wenigen Fällen vorkommen, dass Testkarten auf dem Postweg verloren gehen und nie im Labor ankommen. Beim Datenabgleich aller gemeldeten Geburten fallen diese bislang nicht getesteten Kinder auf und die Eltern werden kontaktiert.

Ebenso erhalten Sie von uns Post, wenn Ihr Kind nicht am Bayerischen Screening teilgenommen hat, z.B. wenn Sie in Österreich entbunden haben.

Wie ist es mit dem Schutz der persönlichen Daten und der Ergebnisse?

Die persönlichen Daten bleiben beim Screeningzentrum und im Gesundheitsamt. Die Befunde erhält nur Ihr Arzt. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nirgendwo hin weitergemeldet. Alle Daten werden im Gesundheitsamt nach 6 Monaten gelöscht.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.

Auskunft beim LGL

Internetauftritt LGL