Wer als Heilpraktiker tätig werden will, bedarf einer Erlaubnis. Neben der allgemeinen Erlaubnis ist auch eine beschränkte Erlaubnis, z. B. für den Bereich Psychotherapie oder einen Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie oder Logopädie möglich.
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
Ihren Antrag auf Erlaubnis richten Sie an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Bereich Sie die Tätigkeit künftig ausüben wollen oder Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben. Die Kenntnisprüfung wird für alle oberbayerischen Landkreise zentral vom Landratsamt München durchgeführt.