Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Heilpraktiker – Erlaubnis, Prüfung

Wer als Heilpraktiker tätig werden will, bedarf einer Erlaubnis. Neben der allgemeinen Erlaubnis ist auch eine beschränkte Erlaubnis, z. B. für den Bereich Psychotherapie oder einen Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie oder Logopädie möglich. 


Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie 

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen,
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen und
  • sich einer Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.   


Ihren Antrag auf Erlaubnis richten Sie an das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Bereich Sie die Tätigkeit künftig ausüben wollen oder Sie Ihren aktuellen Wohnsitz haben. Die Kenntnisprüfung wird für alle oberbayerischen Landkreise zentral vom Landratsamt München durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (PDF)
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • Schulabschlusszeugnis (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), wonach Sie „in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung als Heilpraktiker geeignet sind“
  • amtliches erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). Dieses müssen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes beantragen. Bei Wohnsitz in Österreich: Strafregisterbescheinigung
  • bei Antrag auf eine beschränkte Erlaubnis auf dem Gebiet eines Heilhilfsberufes: Nachweis über den Abschluss in einem bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberuf