Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises (örtlicher, freier Träger) getragene Jugendarbeit. Sie ist Teil der Jugendhilfe, bildet jedoch durch ihre Inhalte, Methoden und den Zugang zu ihren Zielgruppen ein eigenständiges Aufgabengebiet. Jugendarbeit ist im Kern Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie bietet darüber hinaus Hilfen zur allgemeinen Lebensbewältigung und wirkt an der Integration junger Menschen in der Gesellschaft mit.
Bei uns gibt´s:
Der/die kommunale Jugendpfleger/in im Landkreis BGL ist Fachkraft in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familien am Landratsamt und ist mit der Erledigung der Aufgaben der Jugendarbeit in ihrer Gesamtheit für den Landkreis (Gebiet des örtlichen Trägers) beauftragt. Standardausbildung ist ein Fachhochschulstudium/Universitätsstudium mit Zusatzausbildung zum/zur staatlich geprüften Jugendpfleger/in.
Sie hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers (Landkreis BGL) dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Im Schwerpunkt ist sie infrastrukturorientiert tätig:
Kommunale Jugendarbeit ist in das örtliche Jugendamt eingebunden.
1. Normative Standards, z.B.:
2. Fachliche Standards, z.B.:
3. Institutionelle Standards:
Bedingungen für eine erfolgreiche Tätigkeit der kommunalen Jugendarbeit:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung