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Die derzeitige Gebührenhöhe wurde 2019 festgelegt. Grundlage waren zu diesem Zeitpunkt die Kosten der Jahre 2017 und 2018 sowie die erwarteten Ergebnisse von Ausschreibungen ab 2019. „Seither hat sich vieles verändert, das auch starke Auswirkungen auf die Kosten in der Abfallwirtschaft nach sich gezogen hat“, erklärt Thomas Hartenberger, Leiter des Fachbereichs Kommunale Abfallwirtschaft. Dazu zählen etwa häufige Anpassungen gesetzlicher Anforderungen an die Abfallentsorgung, die Einführung und zwischenzeitlich auch Ausweitung und Erhöhung der LKW-Maut sowie die Einführung und Steigerung der CO2-Abgabe auf Kraftstoffe, aber auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs auf die gesamte Wirtschaft. Im Nachberechnungszeitraum von 2019 bis 2023 ist es teilweise zu Kostensteigerungen von deutlich mehr als 30 Prozent gekommen.
Auch für den anstehenden Zeitraum bis Ende 2026 ist mit weiteren deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Gesetzliche Veränderungen in der Entsorgung von Abfällen zur Erreichung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen sowie der jüngst beschlossenen Erhöhung und Ausweitung der LKW-Maut zählt Hartenberger als Kostentreiber auf. Seit Jahren bestehende Verträge laufen aus oder wurden von den Auftragnehmern gekündigt. So gelten ab Oktober 2024 beispielsweise neue Rahmen- und Vertragsbedingungen für die Rest- und Bioabfallsammlung. Die Kosten alleine in diesem Bereich stiegen um über 35 Prozent. 2025 rechnet die Kommunale Abfallwirtschaft auch mit einer Neuvergabe zur Entsorgung des Altpapiers. „Der Vertrag aus dem Jahr 2017 ist für die Firmen nicht mehr tragfähig. Die Preisgleitklauseln spiegeln die seither entstandenen Kostensteigerungen in der Branche nicht mehr wieder. Zudem belasten die Branche seit dem Ukrainekrieg sinkende Einnahmen bei der Verwertung des Altpapiers“, berichtet Hartenberger. Zum 01.01.2026 wird ebenfalls befürchtet, dass der Vertrag zur Entsorgung des kommunalen Grünguts neu zu vergeben sein wird. Der laufende Vertrag stammt aus 2015 – aufgrund der hohen Anforderungen an die Verwertung, insbesondere Kompostieranlagen, liegen die marktüblichen Preise mittlerweile rund sechs- bis achtmal höher als die heute bezahlten.
Dem gegenüber stehen auch deutliche Veränderungen bei den Einnahmen. „Auf den bislang erlösbringenden Märkten wie Altpapier und Altmetall kommt es zu erheblichen Schwankungen und Verwerfungen. Die Nachfrage bricht weg“, erklärt Hartenberger. Bekannte Beispiele aus den vergangenen 18 Monaten sind die Insolvenz der Firma Hakle oder das Schließen der Papierfabrik in Plattling (Firma UPM). Aber auch die Absicht das Werk in Raubling im Landkreis Rosenheim zu schließen, belastet den regionalen Markt schwer. Daher ist weiter mit erheblich sinkenden Erlösen zu rechnen.
Für den aktuellen Kalkulationszeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2026 muss aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen bei zeitgleich sinkenden Einnahmen und nach Abzug der Rücklagen aus den Vorjahren von einem Gebührenbedarf von rund 24,2 Millionen Euro ausgegangen werden. Die größten Kostenpositionen stellen dabei auch in den kommenden Jahren die Entsorgung von Rest- und Bioabfall sowie Vorhaltekosten für die Wertstoffhöfe und die weitere Entsorgungslogistik dar. Auch der Betrieb und Unterhalt der Deponien des Landkreises schlägt sich deutlich in den Kosten wieder. „Rücklagen für die Deponienachsorge sind aufgebraucht. Die Kosten für die Altdeponien Freilassing-Eham oder Reichenhall-Marzoll sind über den Gebührenhaushalt zu tragen“, so Hartenberger.
„Die starken Kostensteigerungen machen es leider unumgänglich, für die kommenden Jahre auch die Abfallgebühren anzupassen. Nur so können wir eine funktionierende kommunale Abfallwirtschaft im Berchtesgadener Land gewährleisten und unseren umweltpolitischen Verpflichtungen und Ziele nachkommen“, erläutert Landrat Bernhard Kern. „Dabei haben wir uns die einzelnen Positionen natürlich sehr genau angesehen, um die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist eine Erhöhung der Abfallgebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermeidbar um die bestehenden Leistungen und abfallwirtschaftlichen Angebote aufrecht zu erhalten.“ Für die Fälligkeit der Jahresgebühr sind künftig vier Termine pro Jahr vorgesehen, um die Einzelbelastung zu verringern.
Für die Restabfallbehälter ergeben sich aus der Kalkulation auszugsweise nachstehende Gebührensätze (jeweils inkl. zugeordneter Bio- und Altpapiertonne):
Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung | |||
60-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 164,28 EUR | jährlich |
80-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 205,32 EUR | jährlich |
120-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 287,16 EUR | jährlich |
240-l-Restabfall | + 120-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 553,68 EUR | jährlich |
770-l-Restabfall | + 240-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 1.701,36 EUR | jährlich |
1.100-l-Restabfall | + 240-l-Biotonne + 1100 Liter Altpapier | 2.377,20 EUR | jährlich |
Die Steigerung beläuft sich somit für eine 4-köpfige Familie mit einer zweiwöchentlichen 80 Liter Tonne auf rund 66 EUR pro Jahr.
Die Kosten für 70-l-Restabfallsäcke für zusätzlichen Abfall belaufen sich auf 5,50 Euro pro Stück, für 70-l-Windelsäcke auf 1,50 Euro pro Stück.
Weitere Informationen sowie in Kürze auch die vollständige neue Gebührensatzung sind online unter www.abfallwirtschaft-bgl.de nachzulesen.