Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Regelungen zum Schutz für Geflügel im Berchtesgadener Land aufgehoben

Gesundheit von Mensch & Tier
17. Mai 2022

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpestgeschehen in Bayern werden die Regelungen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Landkreis Berchtesgadener Land per Allgemeinverfügung vom 17.05.2022 aufgehoben. Somit ist auch wieder die Durchführung von Geflügelmärkten und Ausstellungen möglich.

Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für den Erreger der Geflügelpest darstellen können, gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. So muss der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall muss auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen von Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.


Weiterhin sind Halter von mehr als 1.000 Stück Geflügel dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ganzjährig einzuhalten.


Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden.


Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.