Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

SO ERHALTEN BEIHILFEBERECHTIGTE DIE AMTSÄRTZLICHE BESCHEINIGUNG FÜR EINE SANATORIUMSBEHANDLUNG

Sie wollen als Beihilfeberechtigter eine stationäre Rehabilitationsbehandlung oder Mutter- (Vater)-Kind-Kur durchführen. Dann will Ihre Beihilfestelle meist ein amtsärztliches Zeugnis über die medizinische Notwendigkeit und das geeignete Sanatorium verlangen.


Das Gesundheitsamt führt die hierzu erforderliche Untersuchung durch. Sanatoriumsbehandlungen sind erst nach Ausschöpfung anderer, z.B. ambulanter Therapien möglich. Zur Untersuchung brauchen wir deshalb ein Attest des behandelnden Haus- oder Facharztes (PDF), welches auch das geeignete Sanatorium konkret benennt. In der Gesamtschau des fachärztlichen Attestes, der Befunde und der Untersuchung kann das Gesundheitsamt abschließend in der Regel die Bescheinigung für die Beihilfestelle ausstellen.


Mit dem Zeugnis des Gesundheitsamtes beantragen Sie die Maßnahme bei Ihrer Beihilfestelle. Die Untersuchung im Gesundheitsamt soll frühestens 3 Monate vor dem geplanten Termin sein. Bitte beachten Sie, dass Ihre private Krankenversicherung eigene Regeln für Rehamaßnahmen hat und, je nach Ihrem Tarif, meistens nicht alle Kosten ersetzt werden. Wir empfehlen, dort vorher nachzufragen.


Der Zeitaufwand im Gesundheitsamt beträgt etwa 1 Stunde. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 45 Euro. Sie wird an der Kasse im Landratsamt bezahlt und kann dann mit dem Zeugnis bei der Beihilfe eingereicht werden.


Informationen zu den Arten der Rehabilitationsbehandlung und der Beihilfegewährung bei ambulanten oder stationären Rehabilitationsbehandlungen finden Sie hier.

 

Wo findet die Untersuchung statt?

Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit zum Termin:

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine stationäre Rehabilitationsbehandlung?

Es ist in der Regel von 3 - 4 Wochen auszugehen.

Mit welcher Wartezeit auf den Termin ist zu rechnen?

Je früher Sie sich anmelden, umso eher können wir einen Wunschtermin anbieten. Wenn Sie kurzfristig einen Termin brauchen, können wir ihn in ca. 1 - 3 Wochen ermöglichen. 

Welche Sanatorien sind beihilfefähig?

Das Sanatorium muss eine Anerkennung als private Krankenanstalt nach § 30 Gewerbeordnung haben. Sie finden einen Hinweis hierauf meist im Prospekt oder der Homepage des Sanatoriums.

Für welche Reha-Maßnahmen benötige ich ein Amtsärztliches Gutachten?

Ein begründetes Amtsärztliches Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit, Art und vorgesehenen Dauer der Maßnahme ist für

  1. stationäre Rehabilitationsbehandlungen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4, 5 BayBhV) erforderlich. Für Anschlussheilbehandlungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BayBhV) und Suchtbehandlungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BayBhV) reicht die Bescheinigung des Haus-/Facharztes.

  2. aktiv Bedienstete bei Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen von

    a)  Kuren (ambulante Maßnahme) in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (§ 30 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 BayBhV)
    b)  Müttergenesungskuren und Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BayBhV)
    c)  ambulanten Heilkuren (§ 30 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs. 4 BayBhV)

    für berücksichtigungsfähige Angehörige ist für Maßnahmen nach 2. a, b und c eine begründete haus-/fachärztlliche Bescheinigung ausreichend.

Wo kann man ambulante Heilkuren durchführen?

Der geplante Kurort muss im Verzeichnis der Beihilfestelle über die „anerkannten Heilkurorte“ aufgenommen sein.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.