Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

SO KÖNNEN SIE IM GESUNDHEITSAMT EINE HAARANALYSE ZUM ABSTINENZNACHWEIS DURCHFÜHREN LASSEN

Für Gerichte, Führerscheinstelle oder MPU wird anlassbezogen meist bei Kraftfahrern ein Abstinenznachweis von Alkohol oder Drogen gefordert. Die hierfür erforderliche qualitätsgesicherte Haarentnahme kann das Gesundheitsamt durchführen.

 

Vor Beginn der Haarentnahmen wird im Kontrollprogramm mit der von Ihnen gewählten Beratungsstelle festgelegt, ob ein Abstinenznachweis für die spätere Begutachtung durch die MPU sinnvoll ist.  


Üblicherweise wird über 1 Jahr untersucht:

  • bei Drogen 2 Haaranalysen im Abstand von 6 Monaten, Haarlänge mind. 6 cm
  • bei Alkohol 4 Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten, Haarlänge mind. 3 cm


Unser Merkblatt (PDF) gibt Ihnen ausführliche Informationen, was zu beachten ist sowie zu Voraussetzungen und Ablauf der Haarprobenahme.


Wo findet die Haarentnahme statt?

Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis sowie die fällige Gebühr zum Termin mit. Zu den Gebühren und der Mindesthaarlänge beachten Sie bitte unsere Informationen in unserem Merkblatt (PDF).


Für gerichtlich angeordnete Haarproben ist lediglich eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten. 

Häufig gestellte Fragen

Können auch Bürger mit Wohnsitz außerhalb BGL die Haarprobenahme machen lassen?

Aus Gründen der Landkreis-Zuständigkeit und Kapazität können wir nur Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land diese Möglichkeit anbieten. 

Was ist bei gefärbten oder gebleichten Haaren?

Färben oder Bleichen der Haare führt immer wieder zu nicht anerkannten Gutachten und geht dann zu Ihren Lasten (zeitlich und finanziell). Lassen Sie sich daher zuvor von Ihrer zuständigen Begutachtungsstelle für Fahreignung (auch MPU genannt) darüber beraten. Das Gesundheitsamt übernimmt für diesbezügliche Kosten und Verzögerungen im Verfahren keine Verantwortung.

Wie exakt müssen die viertel- oder halbjährlichen Termine eingehalten werden?

Anders als bei Urinkontrollen steht für die Haarentnahme ein größerer Zeitrahmen von plus/minus etwa 1 Woche zur Verfügung und sie müssen nicht unangemeldet erfolgen. Für die rechtzeitige Vereinbarung eines passenden Termins sind Sie selbst verantwortlich.

Wie lange dauert das Gutachten?

Ca. 3 - 4 Wochen nach jedem Kontrolltermin erhalten Sie per Post einen Befundbericht des Gesundheitsamtes zusammen mit dem Originalbefund des Labors. Bei gerichtlich angeordneten Haaranalysen ergeht der Ergebnisbefund im Original direkt an das zuständige Gericht, zusätzlich erhalten Sie eine Kopie von uns.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.