Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.
Für Gerichte, Führerscheinstelle oder MPU wird anlassbezogen meist bei Kraftfahrern ein Abstinenznachweis von Alkohol oder Drogen gefordert. Die hierfür erforderliche qualitätsgesicherte Haarentnahme kann das Gesundheitsamt durchführen.
Vor Beginn der Haarentnahmen wird im Kontrollprogramm mit der von Ihnen gewählten Beratungsstelle festgelegt, ob ein Abstinenznachweis für die spätere Begutachtung durch die MPU sinnvoll ist.
Üblicherweise wird über 1 Jahr untersucht:
Unser Merkblatt (PDF) gibt Ihnen ausführliche Informationen, was zu beachten ist sowie zu Voraussetzungen und Ablauf der Haarprobenahme.
Wo findet die Haarentnahme statt?
Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis sowie die fällige Gebühr zum Termin mit. Zu den Gebühren und der Mindesthaarlänge beachten Sie bitte unsere Informationen in unserem Merkblatt (PDF).
Für gerichtlich angeordnete Haarproben ist lediglich eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten.
Aus Gründen der Landkreis-Zuständigkeit und Kapazität können wir nur Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land diese Möglichkeit anbieten.
Färben oder Bleichen der Haare führt immer wieder zu nicht anerkannten Gutachten und geht dann zu Ihren Lasten (zeitlich und finanziell). Lassen Sie sich daher zuvor von Ihrer zuständigen Begutachtungsstelle für Fahreignung (auch MPU genannt) darüber beraten. Das Gesundheitsamt übernimmt für diesbezügliche Kosten und Verzögerungen im Verfahren keine Verantwortung.
Anders als bei Urinkontrollen steht für die Haarentnahme ein größerer Zeitrahmen von plus/minus etwa 1 Woche zur Verfügung und sie müssen nicht unangemeldet erfolgen. Für die rechtzeitige Vereinbarung eines passenden Termins sind Sie selbst verantwortlich.
Ca. 3 - 4 Wochen nach jedem Kontrolltermin erhalten Sie per Post einen Befundbericht des Gesundheitsamtes zusammen mit dem Originalbefund des Labors. Bei gerichtlich angeordneten Haaranalysen ergeht der Ergebnisbefund im Original direkt an das zuständige Gericht, zusätzlich erhalten Sie eine Kopie von uns.
Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.