Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

So erhalten Kraftfahrer der Klasse C oder D die ärztlichen Bescheinigungen über Sehtest und körperliche Eignung

Kraftfahrer der Klassen C und D müssen in der Regel alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis eine Sehtestbescheinigung und ein Zeugnis über eine ärztliche Untersuchung vorlegen. Das Gesundheitsamt kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Untersuchungen durchführen.

 

Das Gesundheitsamt bietet diese Zeugnisse für Führerschein-Verlängerer bis zum 50. Lebensjahr an. Die Erstuntersuchung erfolgt in der Regel bei der MPU und beim Augenarzt. Für gesunde Personen ohne wesentliche Vorerkrankungen kann das Gesundheitsamt zur Führerschein-Verlängerung die ärztliche Untersuchung durchführen und bescheinigen. Gleiches gilt für die Sehtestbescheinigung, wenn uneingeschränktes Sehvermögen vorliegt (evtl. mit Ausgleich durch Sehhilfe, die in den Führerschein eingetragen ist/wird).


Kraftfahrer über 50 Jahre oder mit Vorerkrankungen können die ärztliche Untersuchung beim Facharzt durchführen lassen. Bei eingeschränktem Sehvermögen muss der Sehtest gemäß FeV zwingend durch den Augenarzt erfolgen.


Der Zeitaufwand beträgt ca. 1 Std. Das Gesundheitsamt stellt im Anschluss an die Untersuchungen die beiden vorgeschriebenen Bescheinigungen aus. Sie können dann unmittelbar der Führerscheinstelle vorgelegt werden.


Die Gebühr für einen Sehtest beträgt 70 Euro, für die ärztliche Untersuchung 45 Euro, für beides zusammen 115 Euro. Sie ist an der Kasse im Landratsamt zu entrichten.

 

Wo findet die Untersuchung statt?

Erdgeschoß -> Gesundheitsamt -> Zimmer Nr. 70

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie mit zum Termin:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Sehhilfe
  • die Gebühr, am besten in bar

Häufig gestellte Fragen

Können auch Bürger mit Wohnsitz außerhalb BGL die Untersuchungen hier machen lassen?

Aus Gründen der Landkreis-Zuständigkeit und Kapazität können wir nur Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis BGL diese Möglichkeit anbieten. 

Mit welcher Wartezeit auf den Termin ist zu rechnen?

Je früher Sie sich anmelden, umso eher können wir einen Wunschtermin anbieten. Wenn Sie kurzfristig einen Termin brauchen, können wir ihn in der Regel ca. 1 - 2 Wochen ermöglichen. 

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Vertrauliche Zusendungen bitte als „Arztsache“ kennzeichnen.