Es ist wieder soweit: Vom 21. bis 29.09.223 finden, kurz vor der bayerischen Landtagswahl am 08.10.2023, wieder die U18-Wahlen statt. Der Kreisjugendring Berchtesgadener Land (KJR BGL) übernimmt wieder die Regionalkoordination für den Landkreis Berchtesgadener Land. Dafür werden derzeit U18-Wahllokale gesucht.
Wo können U18-Wahllokale sein?
- Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, in Büchereien, Schulen, Vereinsheime u.a.
Wie muss die Wahl ablaufen?
- Es gibt kein standardisiertes Format: dauerhafte Öffnung im Zeitraum, kleiner Workshop mit anschließendem Wahlgang u.a.
- Lediglich der Rahmen soll mit richtigen Stimmzetteln, Wahlkabine und Urne einer echten Wahl entsprechen.
Wer darf wählen?
- Es gibt kein Mindestalter bei der U18-Wahl, alle Kinder- und Jugendlichen, die noch nicht 18 sind, können wählen gehen.
Mit einem U18-Wahllokal wird auf wichtige Themen rund um Demokratie-Bildung aufmerksam gemacht:
- das Thema "Wählen" ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie
- junge Leute haben die Möglichkeit, schon einmal für die erste richtige Wahl zu üben
- bei den Europa-Wahlen im Frühjahr 2024 dürfen junge Menschen ab 16 Jahren wählen
Wer ein Wahllokal einrichten möchte, der kann sich hier informieren und auch gleich alle Schritte hierfür einleiten:
https://www.bjr.de/handlungsfelder/politische-jugendbildung/u18
Wer weitere Fragen hat, kann sich gerne an die Kommunale Jugendpflegerin im Landkreis Tanja Kosmaier, tanja.kosmaier@lra-bgl.de, oder KJR-BGL-Geschäftsführer Rudi Hiebl, rudi.hiebl@kjr-bgl.de, wenden.