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Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Baugenehmigungsverfahren wird digital

Bauen & Wohnen
25. Mai 2023

Der Landkreis Berchtesgadener Land bietet ab 1. Juni 2023 das digitale Baugenehmigungsverfahren an. Daneben ändert sich ab diesem Zeitpunkt das klassische Verfahren in Papier.


Bauherren, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Entwurfsverfasser, können damit ab Juni ihre Anträge über das Bayernportal per Online-Formular ans Landkreisbauamt übermitteln. Das Verfahren wird dadurch bürgerfreundlicher und unbürokratischer. Nach wie vor können Anträge aber auch in Papierform gestellt werden.
 

Erste Anlaufstelle für Bauwerber im Landkreis ist künftig das Landratsamt – online wie offline: Ab Juni 2023 müssen, unabhängig vom neuen Internet-Angebot, auch papiergebundene Bauanträge direkt beim Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64 in 83435 Bad Reichenhall, eingereicht werden – und nicht wie bisher in der jeweiligen Gemeinde. Bei Papier-Bauanträgen genügt ab 1. Juni die einfache (statt bisher dreifache) Ausfertigung, weil die Unterlagen ohnehin digitalisiert werden. Für Bauherren hat die Umstellung den Vorteil, dass künftig beliebig viele Fachstellen gleichzeitig den Antrag bearbeiten können und parallel auch die Gemeinden Zugriff auf die Daten haben und über ihr Einvernehmen entscheiden können.
 

Das Bauamt erwartet durch die Einführung des digitalen Angebots ein insgesamt kürzeres Genehmigungsverfahren, zumal die Online-Assistenten den Antrag auch zeitgleich auf Vollständigkeit prüfen und dadurch fehlende Unterlagen, die etwa 80 Prozent der Liegezeiten verursachen, vermieden werden können.
 

„Ich freue mich, dass wir mit dem digitalen Bauantrag den Bürgerservice im Landratsamt Berchtesgadener Land weiter verbessern und die Digitalisierung im Amt voranbringen. Die Anträge können damit künftig komfortabel per Mausklick direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Für die Planer hat das außerdem den Vorteil, dass die ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste eingereicht werden kann. Die Online-Assistenten helfen beim vollständigen Ausfüllen und verkürzen so auch die Bearbeitungszeit“, bekräftigt Landrat Bernhard Kern die Vorteile.
 

Ab dem 1. Juni werden außerdem weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Antragsverfahren und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.
 

Nähere Informationen zum digitalen Verfahren gibt es hier.