Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

7-Tage-Inzidenz im Berchtesgadener Land bei 34,8

Gesundheit von Mensch & Tier
18. Januar 2023

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land derzeit bei 34,8 (Stand RKI: 18.01.2023, 00:00 Uhr) liegt. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt seit der vergangenen Woche auf 54.116 (Stand RKI: 18.01.2023, 00:00 Uhr).

In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 37 neue COVID-19-Fälle. Seit vergangener Woche wurde dem Gesundheitsamt kein weiterer Todesfall gemeldet.


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

Gemeindeaufteilung

Einwohner je Gemeinde

Stand: 11.01.2022

Stand: 18.01.2022

Gemeinde

Gesamt

Gesamt

Gesamt

Ainring

9.847

5

5

Anger

4.532

3

0

Bad Reichenhall

18.530

8

8

Bayerisch Gmain

3.086

2

4

Berchtesgaden

7.698

0

2

Bischofswiesen

7.280

4

2

Freilassing

17.289

7

3

Laufen

7.319

3

5

Marktschellenberg

1.764

1

0

Piding

5.447

4

1

Ramsau b. Berchtesgaden

1.714

0

1

Saaldorf-Surheim

5.554

2

1

Schneizlreuth

1.325

0

1

Schönau a. Königssee

5.596

0

1

Teisendorf

9.346

3

3

GESAMT

106.327

42

37


Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:

Altersverteilung

Stand: 11.01.2022

Stand: 18.01.2022

Jahrgang

Gesamt (Altersgruppen)

Gesamt (Altersgruppen)

2011 – 2022

0

0

2001 – 2010

4

2

1991 – 2000

5

3

1981 – 1990

3

5

1971 – 1980

2

2

1961 – 1970

6

6

1951 – 1960

7

6

1941 – 1950

2

3

1931 – 1940

9

6

1921 – 1930

4

4

Gesamt

42

37


In der vergangenen Woche (KW 2) wurden vom Gesundheitsamt in Bad Reichenhall insgesamt 43 Personen abgestrichen. COVID-19-positiv getestete Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land haben, werden nicht zur Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gezählt und werden daher auch nicht zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des Berchtesgadener Lands herangezogen.
 

Hinweis zum kommunalen PCR-Testangebot

Seit 2. Januar 2023 bietet der Fachbereich Gesundheitswesen am Landratsamt Berchtesgadener Land die PCR-Testungen für Anspruchsberechtigte am Wendeparkplatz Nebengebäude Landratsamt, Salzburger Straße 64, in Bad Reichenhall an.


Der Anfahrtsweg ist ausgeschildert (An- und Abfahrt aus der Salzburger Straße). Das Landratsamt bittet um Beachtung, dass der Zugang nicht über den Haupteingang des Landratsamts erfolgt.


Die Testungen erfolgen dreimal wöchentlich (Montag, Mittwoch und Freitag) jeweils zwischen 09:00 und 11:00 Uhr.


Wichtiger Hinweis zu PCR-Testungen im Kommunalen Testzentrum

Folgende Personen haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test im Kommunalen Testzentrum (Stand: 17.01.2023):

  • Personen, die von einem behandelnden Arzt einer infizierten Person, von Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson identifiziert wurden
  • Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
  • Bei Ausbruchsgeschehen, wenn Testungen vom Gesundheitsamt angeordnet wurden (gegen Vorlage der Anordnung des Gesundheitsamtes)
  • Bestätigende Testung nach einem positivem Antigenschnelltest oder Selbsttest (gegen Vorlage des Testzertifikates bzw. des Tests)
  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner bestimmter Einrichtungen bzw. Personen die dort behandelt oder untergebracht werden sollen, wenn es die Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangt (z. B. Krankenhäuser, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen etc.)
  • Personen mit positivem Antigen Schnelltest (auch Selbsttest) zur Bestätigung einer Infektion
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI


Die Kliniken Südostbayern AG (KSOB) behandelt an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein insgesamt 44 Patienten. Diese 44 Patienten befinden sich auf der Normalstation. In den Standorten im Berchtesgadener Land werden aktuell 20 Patienten stationär behandelt.

 

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