Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wenn eine bestehende Fahrerlaubnis verlängert werden soll

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Der Verlängerungsantrag sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden damit das Verlängerungsverfahren rechtzeitig durchgeführt werden kann. Die Abholung des Kartenführerscheines muss vor Ablauf der Gültigkeit (auf der Rückseite des Kartenführerscheines in der Spalte 11 ersichtlich) erfolgen.

 

Nach dem Ablauf der Gültigkeit sind die Besitzstände und alten Rechte, wegen Ablauf der Führerscheinklasse erloschen und können nicht mehr erteilt werden. Es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. 

Erforderliche Unterlagen


Bei Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
 

  • ab dem 50. Lebensjahr bzw. auch, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, oder nach Ablauf der Gültigkeit:
    Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 FeV (PDF)
    Hinweis: In der Regel wird beim Betriebsmediziner und bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung die komplette Untersuchung durchgeführt. Bei Fragen zu den Kosten für die Gutachten wenden Sie sich bitte an die Untersuchungsstelle bzw. an den Arzt selbst.
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - Wird bei Antragstellung durch die Führerscheinstelle beantragt oder kann durch Sie selbst vorab bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden.

 

Entstehende Kosten: ca. 38,80 Euro - 51,80 Euro; gegebenenfalls 13 Euro Gebühr für Führungszeugnis