Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Wegebau

Für eine nachhaltige und sachgemäße Bewirtschaftung sowie zur Pflege und zum Schutz der Wälder ist eine bedarfsgerechte und naturschonende Erschließung notwendig. Da die Anlage von Waldwegen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion des Waldes haben kann, ist der Waldwegebau auch auf seine Naturverträglichkeit hin zu prüfen. Der Wegebau mit angefallenen Bau- und Abbruchabfällen ist nur als Abfallverwertungs-Maßnahme und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.

 

Grundsätzlich ist die Anlage von Waldwegen nach dem Naturschutzrecht genehmigungsfrei. Bei Planung und Bau sind vom Bauherren die Regelungen der gemeinsamen Gemeinsame Bekannmachung der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Gesundheit zum Thema "Waldwegebau und Naturschutz" zu beachten.


Da der Wegebau auch über die Forstverwaltung gefördert werden kann, sollte eine fachliche Beratung beim zuständigen Privatwaldbetreuer des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein in Anspruch genommen werden.

Besondere Regelungen

Im Alpengebiet (im Landkreis Berchtesgadener Land südlich der Autobahn A8) ist der Bau aller befahrbaren Straßen und Wege anzeigepflichtig. Die Anzeige ist mindestens drei Monate vor Baubeginn bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.


Findet der Wegebau in einem Schutzwald gem. Art 10 Bayerisches Waldgesetz statt, so ist eine Rodungserlaubnis einzuholen. Diese ist beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein zu beantragen. Im Prüfungsverfahren wird die Naturschutzbehörde von der Forstverwaltung eingebunden, sodass eine gesonderte Anzeige des Wegebaus in diesem Fall nicht erforderlich ist.


Weitere Genehmigungspflichten können auch dann entstehen, wenn der Wegebau in naturschutz- oder wasserrechtlichen Schutzgebieten erfolgt. 

Kontakt

Herr Reindl

Frau Schofield

Fachlicher Naturschutz für Laufen, Saaldorf-Surheim und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Grassl

Fachlicher Naturschutz für Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain und Teisendorf

Frau Unterreiner

Fachlicher Naturschutz für Berchtesgaden, Bischofswiesen und Piding

Herr Huber

Fachlicher Naturschutz für Anger, Marktschellenberg, Schneizlreuth und Schönau am Königssee

Frau Prantl

Fachlicher Naturschutz für Ainring und Freilassing