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Legalisation/ Apostille

Damit Urkunden, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurden, im Ausland anerkannt werden können, bedürfen diese eines besonderen Bescheinigungsverfahren, das deren Echtheit oder Beweiswert feststellt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Legalisation und der "Haager Apostille" nach dem Übereinkommen vom 05.10.1961.

Legalisation

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Das bedeutet für die Anerkennung deutscher Urkunden im Ausland, dass die für das Verwendungsland zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland die Legalisation anbringt und somit deren Echtheit bestätigt.


Beispiel:

Eine deutsche Personenstandsurkunde wird in Brasilien benötigt. Es wird eine Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland (brasilianische Botschaft oder brasilianisches Generalkonsulat) angebracht. Für die Legalisation durch ausländische Botschaften bzw. Konsulate ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich.


Diese Beglaubigung wird in Bayern durch die jeweiligen Regierungen vorgenommen. Für manche Staaten, z.B. für China, ist darüber hinaus eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln erforderlich.


Für die Anbringung der Legalisation durch die jeweilige Auslandsvertretung ist der Antragsteller selbst verantwortlich.  

"Haager Apostille"

Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch ein vereinfachtes Bescheinigungsverfahren, die "Haager Apostille" ersetzt. Diese wird jedoch – anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Für die Erteilung der "Haager Apostille" ist in Bayern ebenfalls die jeweilige Regierung zuständig.


Verfahren

Bei Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen, die durch die Gemeinden des Landkreises Berchtesgadener Land ausgestellt wurden, sind zur Beglaubigung für eine Legalisation oder der Anbringung einer "Haager Apostille" die Vorlage des Originaldokuments beim Landratsamt Berchtesgadener Land zur Vorbeglaubigung erforderlich, um die Unterschrift des autorisierten Ausstellers und die Echtheit des darauf verwendeten Amtssiegels zu bestätigen. Dies gilt auch für durch die Gemeinde erstellten beglaubigten Kopien von Fischereischeinen, die sie selbst ausgestellt hat.


Wichtig!

Ohne diese Vorbeglaubigung wird bei den von den Gemeinden erstellten Dokumenten von der Regierung von Oberbayern keine Beglaubigung für die Legalisation oder die "Haager Apostille" angebracht.


Bei Dokumenten, die durch das Landratsamt Berchtesgadener Land ausgestellt wurden, ist dagegen eine Vorbeglaubigung entbehrlich (z.B. Jagdschein, Zeugnisse, Personensorgeerklärungen, etc). Auch hier sind die Originaldokumente vorzulegen.


Die zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern bestimmten Originaldokumente werden auf dem behördlichen Postwege übersandt. Gewöhnlich dauert die Bearbeitung durch die Regierung von Oberbayern ca. fünf bis sieben Arbeitstage. Die von der Regierung von Oberbayern mit einer Beglaubigung bzw. "Haager Apostille" versehenen Dokumente werden direkt an die Wohnanschrift des Antragstellers mit einer Kostenrechnung per Post verschickt.


In ganz eiligen Fällen kann auch persönlich bei der Regierung von Oberbayern zu den Öffnungszeiten vorgesprochen werden. 


Wenn Sie die Dokumente persönlich beglaubigen lassen wollen, finden Sie die Beglaubigungsstelle bei der:

Regierung von Oberbayern 
Maximilianstraße 39 
80534 München

Telefon: +49 89 2176 2295, +49 89 2176 2055 oder +49 89 2176 2495


Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 15:00 Uhr 
Freitag                       08:00 - 11:00 Uhr


Die Beglaubigung bzw. Anbringung der "Haager Apostille" durch die  Regierung von Oberbayern ist kostenpflichtig. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 15 bis 60 Euro pro Dokument. Die Gebühr für die Vorbeglaubigung durch das Landratsamt Berchtesgadener Land wird durch die Regierung von Oberbayern miterhoben.


Im Beglaubigungsverfahren für die Legalisation bzw. Anbringung der "Haager Apostille" ist zwingend der Name des Antagstellers, die Wohnanschrift und die Angabe des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, anzugeben. Hilfreich wäre auch die Angabe einer Telefonnummer, um Nachfragen der Regierung von Oberbayern kurzfristig klären zu können.