Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Fahrerlaubnis

ONLINE-Terminvereinbarung

Seit 01.03.2021 werden am Schalter der Führerscheinstelle nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung bearbeitet. Die Terminreservierung über das Internet wurde daher erheblich ausgebaut, so dass die Bürgerinnen und Bürger unter dem nachfolgenden Internetlink die Möglichkeit haben, online einen Wunschtermin für ihren Führerscheinvorgang zu reservieren.
 


​​​​​​​Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine telefonische Terminvereinbarung nach wie vor möglich.

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt seit 18. August 1998 die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Sie ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen in Teil A der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Mit der Neuregelung wurde insbesondere die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts auf europäischer Ebene nachvollzogen. Sichtbarstes Zeichen dieser Umstellung war die Einführung des Führerscheins im Scheckkartenformat, der seitdem anstatt der alten grauen und rosafarbenen Dokumente ausgegeben wird. Daneben sind seit diesem Zeitpunkt auch die Fahrerlaubnisklassen EU-weit einheitlich geregelt.

 

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden seit dem 19. Januar 2013 auch Führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, mit einer maximalen Frist von 15 Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden lediglich die Führerscheindokumente umgetauscht, um insbesondere das Foto in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Der Umtausch hat keinerlei Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und ist daher auch mit keiner ärztlichen Untersuchung oder einer Fahrprüfung verbunden.


Bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erstmalig umzutauschen.

 

Nähere Informationen sowie die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten.

Kontakt

Führerscheinstelle

  • +49 8651 773 365 / +49 8651 773 367
  • E-Mail senden
  • +49 8651 773 9360
Online-Service