Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Antibiotika-Minimierungskonzept ab 2023

Antibiotikaabgaben und -anwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Mitteilungspflicht für Antibiotikaabgaben und -anwendungen selbst geht dabei von den Tierhaltern auf die Tierärzteschaft über. Die Tierhalter von meldepflichtigen Tierarten, die die Bestandsuntergrenze überschreiten, müssen aber dennoch tätig werden.


Abhängig davon, ob die Bestandsuntergrenze (siehe unten) für das betreffende Halbjahr überschritten wurde, sind auch vom Tierhalter Eingaben in der HIT-Datenbank erforderlich. Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten. Zu beachten ist, dass nur solche Nutzungsarten in der HIT-Datenbank zu melden sind, die die Bestandsuntergrenzen überschreiten.

Welche Bestandsuntergrenzen gelten jetzt für das Antibiotikaminimierungskonzept?

Nutzungsart

Bestandsuntergrenze

nicht auf dem Betrieb geborene Kälber  ≤ 12 Monate

25

Milchrinder

25

Zuchtschweine

85

Saugferkel

85 Zuchtschweine

Abgesetzte Ferkel ≤ 30kg

250

Mastschweine > 30 kg

250

Masthühner

10.000

Legehennen

4.000

Junghennen

1.000

Mastputen

1.000

Was müssen Tierhalter zukünftig tun?

Sofern die Bestandsuntergrenze für ein Halbjahr überschritten wurde, müssen Tierhalter von meldepflichtigen Nutzungsarten zukünftig unter Einhaltung der Fristen (siehe Grafik zum Anklicken unten) halbjährlich entweder Eingaben zum Tierbestand vornehmen oder, sofern keine Antibiotika angewandt wurden, eine Nullmeldung abgeben.

Entscheidungshilfe

Für Fragen zur Dateneingabe hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Hotline für Tierhaltende sowie Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern eingerichtet. Unter der Rufnummer 0049 9131 6808 7777 werden alle Fragen zu den notwendigen Meldungen in der HI-Tierdatenbank beantwortet (Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:30 – 14:30 Uhr sowie Freitag von 9:30 – 12:00 Uhr).


Weitere Information erhalten Sie auf der Website des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts.


Bei weiteren Fragen zur Antibiotika-Datenbank oder benötigter Hilfestellung wenden Sie sich bitte telefonisch an uns unter +49 8651 773 304.