Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft (Einbürgerung)

Wichtige Information zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts


Der Bundestag hat am 19.01.2024 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Details zur Umsetzung liegen dem Landratsamt Berchtesgadener Land derzeit noch nicht vor. Es wird daher dringend darum gebeten, vorerst von telefonischen Anfragen abzusehen.
 

Nach derzeitigen Informationen werden die Änderungen frühestens ab Juni 2024 in Kraft treten. Das Landratsamt informiert auf der Website, sobald weitere Informationen veröffentlicht werden können.

Hinweis zur Terminvereinbarung

Aufgrund eines massiv angestiegenen Fallaufkommens sind derzeit alle verfügbaren Termine für Beratungsgespräche für ca. sieben Monate bereits vergeben. Wir bitten dringend darum, Terminwünsche über das Funktionspostfach einbuergerung@lra-bgl.de so früh wie möglich anzumelden. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.


Bitte versuchen Sie nicht, die Sachbearbeiter wegen eines Termins telefonisch zu kontaktieren, wir benötigen die freien Leitungen für die Rückmeldung der Personen, die bereits ein Einbürgerungsverfahren betreiben. Jedes weitere Telefonat verzögert die Bearbeitung noch weiter.


Aussagen zum Rechtsstand, insbesondere sich aus einer Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ergebende Einbürgerungsbedingungen, können wir aktuell nicht tätigen. Der Gesetzesentwurf liegt bisher weder in seiner endgültigen Fassung vor, noch ist bekannt, ab welchem Zeitpunkt die Gesetzesnovelle in Kraft tritt. Wir bitten darum, von derartigen Nachfragen Abstand zu nehmen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie leben als ausländischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland und fühlen sich voll integriert? Sie lieben und leben die deutsche Kultur und wollen Ihre Zugehörigkeit auch mit der Staatsangehörigkeit zeigen?  

 

Die Einbürgerung in den Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland ist für die meisten ausländischen Mitbürger die einzige Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörig­keit zu erwerben. Häufig erleben die Mitarbeiter der Staatsangehörigkeitsbehörde aber Verunsicherung bei den Antragstellern. Oft drehen sich die Fragen um den Zeitpunkt der Antragstellung oder um Rechte, die eventuell aufgegeben werden müssen oder aber um die Voraussetzungen, die ein Einbürgerungsbewerber zu erfüllen hat. Hier kann Ihnen geholfen werden. Die Sachbearbeiter werden Ihnen alle benötigten Informationen aus erster Hand geben und sollte einmal eine Antwort nicht gleich bei der Hand sein, werden sie auf jeden Fall darum bemüht sein, Ihnen baldmöglichst mit den entsprechenden Informationen helfen zu können.  


Allgemeine Informationen zur Einbürgerung 

Die Einbürgerungsbehörde überprüft, ob seitens eines Antragstellers ein Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob möglicherweise eine Einbürgerung im Wege des Er­messens in Betracht kommt. Neben unterschiedlichen Einbürgerungsvoraussetzungen bestehen in der Regel auch Unterschiede hinsichtlich der benötigten Unterlagen und der Verfahrenszuständigkeiten. Für die Anspruchseinbürgerung ist das Landratsamt, für eine Ermessenseinbürgerung der im Landkreis wohnenden Antragsteller die Regierung von Oberbayern zuständig, wobei die vorbereitenden Tätigkeiten aber durch das Landratsamt übernommen werden. 


Bitte beachten Sie:

Weil die zu erfüllenden Einbürgerungsvoraussetzungen sich aufgrund der persönlichen Entwicklung der Einbürgerungsbewerber häufig unterscheiden bzw. auf unterschiedliche Art und Weise nachgewiesen werden müssen sowie aufgrund der sich grundsätzlich von­einander unterscheidenden aufenthaltsrechtlichen Hintergründe der Antragsteller und letztendlich auch zur Vermeidung unnötiger Kosten wurde im Landratsamt Berchtes­gadener Land die Regelung getroffen, mit jedem Einbürgerungsbewerber ein Beratungs­gespräch zu führen, bevor ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann. Dabei erhalten Sie von uns eine Liste mit den Ihrem ganz persönlichen Anforderungsprofil entsprechenden benötigten Unterlagen. Fernerhin wird mit Ihnen das Antragsformular Punkt für Punkt besprochen, um Fehler oder Verständnisfragen möglichst bereits im Vor­feld zu vermeiden.


Gebühr

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Die für die Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse können folgendermaßen nach­gewiesen werden:

  • im Rahmen eines Integrationskurses abgelegter Deutsch-Tests für Zuwanderer, sofern das Sprachniveau B1 bescheinigt wird,
  • Zertifikat Deutsch "telc“ oder ein gleichwertiges Sprachdiplom (Stufe B1 des europä­ischen Referenzrahmens),
  • erfolgreicher vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule (d.h. Versetzung in die nächsthöhere Klasse nicht aus Altersgründen),
  • Erwerb eines deutschen Hauptschulabschlusses,
  • Versetzung in die 10. Klasse einer/s deutschsprachigen Real-/ Gesamtschule/ Gymnasiums,
  • Abschluss einer deutschsprachigen Hoch-/Fachhochschule oder
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung als Lehrberuf (Abschlusszeugnis mit mindestens der Note "ausreichend" im Fach Deutsch) 


Im Landkreis Berchtesgadener Land nimmt die Volkshochschule Bad Reichenhall oben genannte Zertifikatsprüfungen - auch für externe Teilnehmer, die bereits anderweitig gute Kenntnisse der deutschen Sprache erworben und nicht eigens an einem Kurs zum Erwerb selbiger teilgenommen haben - ab.


Weitere Volkshochschulen, die in Deutschland anerkannte Zertifikatsprüfungen anbieten sind im Landkreis Traunstein die VHS Traunstein, VHS Traunreuth und VHS Trostberg.


Das Zertifikat B1 kann auch in Salzburg an der dortigen Volkshochschule erworben werden. 


Nähere Informationen (Termine, Gebühren, Einstufungstests, Vorbereitungskurse) erfahren Sie dort: 

VHS Bad Reichenhall: Telefon: +49 8651 63054

VHS Traunstein:         Telefon: +49 861 9097166 14

VHS Traunreut:          Telefon: +49 8669 86480

VHS Trostberg:           Telefon: +49 8621 64939 14

VHS Salzburg:            Telefon: +43 662 8761510 


Neben den oben aufgeführten Volkshochschulen bietet auch die

hm-Schule Ira Wunsch
Vinzentiusstraße 13
83395 Freilassing

Telefon +49 8654 469913

Sprachkurse an.

Ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland / Einbürgerungstest

Zum 01.September 2008 wurde ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt. Dieser gilt als Nachweis ausreichender Kenntnisse der Rechts- und Gesellschafts­ordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.


Dieser Nachweis kann auch mit

  • einem erfolgreichen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einem vergleich­baren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
  • einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Lehrberuf oder
  • einem erfolgreich absolvierten Studium an einer deutschen Hochschule in den Berei­chen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie erbracht

werden.


Einbürgerungstest


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Volkshochschule Bad Reichenhall als Prüfstelle zugelassen. Weitere mögliche Prüfstellen in der näheren Nachbarschaft sind die Volkshochschulen Traunreut, Traunstein und Trostberg.


Nähere Informationen und Termine erfahren Sie dort:

VHS Bad Reichenhall: Telefon: +49 8351 63054

VHS Traunstein:         Telefon: +49 861 9097166 14

VHS Traunreut:          Telefon: +49 8669 86480

VHS Trostberg:          Telefon: +49 8621 64939 14


Die Gebühr für den Einbürgerungstest beträgt 25 €.

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