Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Schulversäumnisse

(Ahndung von Verstößen gegen die allgemeine Schulpflicht-Ordnungswidrigkeiten) 

Die Schulpflicht ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt. 


Demnach kann mit einer Geldbuße belegt werden, wer beispielsweise

  • als Schulpflichtige/r ohne berechtigten Grund am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teilnimmt;
  • als Erziehungsberechtigte/r nicht dafür sorgt, dass minderjährige Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen;
  • als Ausbildungsbetrieb die/den Berufsschulpflichtige/n nicht zur Teilnahme am Unterricht und zum Besuch der sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen anhält;
  • die Schulanmeldung eines/r Schulpflichtigen unterlässt.


Bei einem Verstoß gegen das BayEUG kann die Schule bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Berchtesgadener Land) die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beantragen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße sowohl gegen die Schülerin/den Schüler als auch gegen die Erziehungsberechtigten oder den Ausbildungsbetrieb geahndet werden.


Darüber hinaus kann die Schule bei unberechtigtem Fernbleiben vom Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen beim Landratsamt die Durchführung des Schulzwangs beantragen.