Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Informationen für Verbraucher

Der Begriff Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmers verwendet. Das Lebensmittelrecht soll den Verbraucher vor Irreführung, Täuschung und Gesundheitsgefahren schützen. 

 

Hierzu finden Sie auf dieser Seite Links zu folgenden Themen:

  • Verbraucherschutz
  • Verbraucherinformation
  • Ernährung
  • Lebensmittelwarnungen  

 

 

Kontakt

Herr Bernrieder

Zuständigkeit: Freilassing, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Ober,- Unterschönau, Unterstein, Hinterschönau

Herr Hafner

Zuständigkeit: Teisendorf, Schneizlreuth, Schönau a. Königssee – Ortsteile: Königssee, Faselberg, Schwöb

Herr Maier

Zuständigkeit: Bad Reichenhall und Ramsau b. Berchtesgaden

Frau Oberlechner

Zuständigkeit: Anger, Ainring und Laufen

Herr Reiser

Zuständigkeit: Saaldorf-Surheim, Berchtesgaden, Marktschellenberg

Herr Wadispointner

Zuständigkeit: Piding, Bayerisch Gmain und Bischofswiesen

Prinzipiell sind jedoch alle Überwachungsbeamten für den Landkreis zuständig.

E-Mail/Telefax allgemein