Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sogenannter kleiner Waffenschein (PDF) erforderlich.
Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.