Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Wiedereinführung Altkennzeichen REI, BGD und LF

Sicherheit & Verkehr
25. Juli 2016

Reservierung erst ab Mitte Oktober möglich

Durch den Beschluss des Kreistages vom vergangenen Freitag wird der Landkreis Berchtesgadener Land die Altkennzeichen REI, BGD und LF in Kürze wieder einführen (wir berichteten).


Wie das Landratsamt mitteilt, besteht für Fahrzeughalter dadurch keine Pflicht zur Umkennzeichnung von „BGL“ auf ein Altkennzeichen.


Weiter wird mitgeteilt, dass die Landkreiskennung „BGL“ weiterhin das Regelkennzeichen bleibt. Allerdings kann einem Fahrzeughalter nach der technischen Umsetzung auf Antrag ein Altkennzeichen als Wunschkennzeichen zugeteilt werden. Für die Zuteilung eines Altkennzeichens wird dann eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 12,80 Euro zusätzlich zu den üblichen Zulassungsgebühren erhoben.


Derzeit ist eine Zulassung mit Altkennzeichen oder eine Vorabreservierung von Wunschkennzeichen mit Kennung REI, BGD oder LF u. a. aus technischen Gründen noch nicht möglich. Dies wird erst ab etwa Mitte Oktober der Fall sein.


Das Landratsamt wird den Starttermin, ab dem Wunschkennzeichen-Reservierungen möglich sind, im Oktober bekannt geben.