Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Vogelgrippe: Keine Stallpflicht mehr im Landkreis Berchtesgadener Land

Gesundheit von Mensch & Tier
16. März 2017

Das Bayerische Umweltministerium hat kurzfristig entschieden und heute den Veterinärämtern mitgeteilt, dass in Bayern die Stallpflicht nur noch örtlich begrenzt, bei nachgewiesenen Geflügelpestfällen („Vogelgrippe“), zu beachten ist.

Somit besteht im Landkreis Berchtesgadener Land keine Stallpflicht für Geflügel mehr. Auch Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich.


Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleineren Geflügelhaltungen gelten aber weiterhin. D.h., dass unbefugtes Betreten verboten ist und bei betriebsfremden Personen Schutzkleidung/-stiefel anzuwenden sind. Die Schutzkleidung ist entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.


Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt im Landratsamt Berchtesgadener Land unter der Telefonnummer +49 8651 773 304.