Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Vereinspauschale für Sportvereine

Landkreis
17. Januar 2023

Antragstellung noch bis 1. März 2023

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2023 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 50 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2022 erhalten.


Kriterien für 2023

Die Kriterien sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.


Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) im Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.


Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl – wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.


Anträge müssen vollständig bis spätestens 1. März 2023 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.


Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stehen hier zur Verfügung.


Das Landratsamt berät unter birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 363 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr) und unter christina.maldeghem@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 537.


Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/index.php abgerufen werden.