Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


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Vereinspauschale für Sportvereine im Jahr 2021

Landkreis
14. Januar 2021

Antragstellung bis 1. März 2021

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2021 mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 2020 erhielten 44 Vereine aus dem Berchtesgadener Land diese Förderung. Sportvereine können ihre Finanzen mit der Vereinspauschale aufbessern.


Die Kriterien sind der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern zu entnehmen: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Weitere Voraussetzung ist eine aktive Jugendarbeit im Verein. Dies soll durch eine bestimmte Quote an jungen Mitgliedern nachgewiesen werden. Diese Quote nicht erfüllen müssen Vereine zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.


Hinweis: Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) ab Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.


Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl, wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.


Anträge müssen vollständig bis spätestens 1. März 2021 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt hier zur Verfügung. Ebenfalls finden sich dort Hinweise zu wichtigen Sonderregelungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie.


Das Landratsamt berät unter martin.priller@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 537 oder birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 363 (Frau Tichowitsch nur Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr).


Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter der Rubrik „Sport und Gesellschaft“ abgerufen werden.