Ursprünglich festgesetzt wurde das Überschwemmungsgebiet Salzach im Jahr 1962, nun ermittelte das Wasserwirtschaftsamt Traunstein auf Grundlage aktueller Daten und anhand eines hydraulischen Modells die Sachlage neu. Die Unterlagen und Karten können Interessierte zum Beispiel auf der Homepage des Landratsamts Berchtesgadener Land unter www.lra-bgl.de/ueberschwemmungsgebiete/ einsehen. Dort sind auch Karten hinterlegt, die die Unterschiede zwischen der bisherigen Festsetzung und der neuen Ermittlung im Vergleich darstellen.
Die Städte und die Gemeinde übernehmen die Bekanntmachungen für die öffentliche Beteiligung im Verordnungsverfahren, dort können die Unterlagen auch in Papierform eingesehen werden. Jeder, dessen Belange dadurch berührt werden, hat die Möglichkeit, sich im Zeitraum von Dienstag, 9. September, bis Mittwoch, 22. Oktober 2025 zum Festsetzungsverfahren zu äußern. Details dazu sind in den Bekanntmachungen der Kommunen zu finden.
Bei der Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets handelt es sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird.
Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet hat einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Insbesondere kann die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.
Die zukünftige Festsetzung ist wie die bisherige auch mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den genannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.
Weitere Informationen, die Bekanntmachung und die Karten sind auf der Internetseite des Landratsamts Berchtesgadener Land veröffentlicht. Zudem besteht die Möglichkeit, alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet auf der Seite des Landesamts für Umwelt unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/info_uegef_gebiete_uab/index.htm einzusehen.