Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Staatliche Förderung der Sportvereine im Jahr 2016

Landkreis
20. Januar 2016

Der Freistaat Bayern unterstützt auch im Jahr 2016 den Sportbetrieb in den Sportvereinen mit der sogenannten Vereinspauschale. Im Vorjahr erhielten 42 Vereine aus dem Berchtesgadener Land diese Förderung.

Sportvereine können ihre Finanzen mit der Vereinspauschale aufbessern. Darauf weist das Landratsamt Berchtesgadener Land hin.  


Die Kriterien sind der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern zu entnehmen. Zum einen muss der Verein ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, ggf. auch neben anderen Zwecken. Ferner ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen notwendig. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations - Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Weitere Voraussetzung ist, dass im Verein aktive Jugendarbeit geleistet wird, was durch eine bestimmte Quote an jungen Mitgliedern nachzuweisen ist. Ferner muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.  


Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl. Wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.  


Anträge müssen vollständig bis spätestens 01. März 2016 beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden.


Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden. Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt hier zur Verfügung. Das Landratsamt berät unter martin.priller@lra-bgl.de, Telefon +49 8651 773 537.


Weitere Details können auf der Homepage Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr abgerufen werden.