Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Schwimmförderung durch die Bayerische Staatsregierung

Gesundheit von Mensch & Tier
29. September 2021

Abwicklung des Förderverfahrens für Schwimmkurse der DLRG, Wasserwacht und privater Anbieter

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung ein Programm zur Schwimmförderung umgesetzt. Das Landratsamt Berchtesgadener Land übernimmt die Abwicklung des Förderverfahrens für Anträge der DLRG, Wasserwacht und privater Anbieter aus dem Landkreis.


Alle Vorschulkinder und Erstklässler im (Vor-)Schuljahr 2021/2022 erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Diese können bei Schwimmvereinen und bei sonstigen Anbietern (Kurse der DLRG, Wasserwacht, private Anbieter) eingelöst werden. Die Abwicklung des Förderverfahrens bezüglich der Schwimmvereine erfolgt vorrangig über den Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV). Die Abwicklung des Förderverfahrens bezüglich der sonstigen Anbieter (DLRG, Wasserwacht, private Anbieter) erfolgt über das Landratsamt.


Zuwendungsempfänger sind Anbieter, die in Bayern Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens durchführen und die Prüfung zur Erlangung desselben abnehmen dürfen. Die Mindestqualifikation der Lehrperson(en) sowie weitere Informationen zu dem Förderprogramm sind unter www.mach-mit.bayern.de einzusehen.


Voraussetzung ist die Teilnahme eines Vorschulkindes oder Erstklässlers an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens, bei dem mindestens eine Unterrichtseinheit im Bewilligungszeitraum (14.09.2021 bis 13.09.2022) stattfindet, sowie die Anrechnung der Fördersumme auf den Kursbeitrag.


Anträge können unter Verwendung der im Downloadbereich (siehe unten) veröffentlichten Excel-Tabelle beim Fachbereichsleiter Soziales und Senioren, E-Mail bernhard.hager@lra-bgl.de gestellt werden.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben:
    ♦ Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
    ♦ Beginn und Ende des Kurses
    ♦ Höhe der regulären Kursgebühr
    ♦ Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
    ♦ Qualifikation der Kursleitung
  2. Zugehörige Gutscheine
  3. Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung


Die Zuwendungsempfänger haben dem Landratsamt bis spätestens 31.10.2022 eine Verwendungsbestätigung über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen vorzulegen.


Fragen beantwortet Bernhard Hager, Leiter des Fachbereichs Soziales und Senioren, per E-Mail an bernhard.hager@lra-bgl.de bzw. telefonisch unter +49 8651 773 434.