Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Viele Menschen sind auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen zu können. Wichtig ist, dass auch Informationen barrierefrei sind und so alle Menschen erreichen. „Leichte Sprache“ macht dies möglich. Doch nur, wenn Grundlagen und Mindeststandards zur „Leichten Sprache“ weithin bekannt sind, kann „Leichte Sprache“ auch verbreitet zum Einsatz kommen.
Was bedeutet „Leichte Sprache“ und worin unterscheidet sich diese von der „Einfachen Sprache“? Was ist für eine erfolgreiche Übersetzung relevant? Welche Anforderungen sind zu berücksichtigen? Neben den inhaltlichen Grundlagen zu dem Thema erläuterte Dozent Reinhold Lay, Leiter des Büros für Leichte Sprache bei der Lebenshilfe Berchtesgadener Land, die Parameter und Rahmenbedingungen zur Übersetzung eines Textes in „Leichte Sprache“. Seminarziel war, für die Notwendigkeit von „Leichter Sprache“ zu sensibilisieren, einen Überblick zu erhalten und mit den Grundlagen für eine selbständige Übersetzung in „Leichte Sprache“ vertraut zu werden.
Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit beantwortet Larissa Mesmer am Landratsamt Berchtesgadener Land unter Telefonnummer 0049 8651 773-832 oder per E-Mail an larissa.messmer@lra-bgl.de.