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Runder Tisch für die Pflege

Gesundheit von Mensch & Tier
06. Juli 2017

Die Pflegedienstleitungen der Altenpflege, der Behindertenhilfe und der sozialtherapeutischen Einrichtungen des Landkreises Berchtesgadener Land trafen sich kürzlich auf Einladung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA - früher Heimaufsicht) zu einem runden Tisch im Landratsamt.

Carmen Mothes-Weiher vom Wohlfahrtswerk Baden-Württemberg stellte den Teilnehmern die „Pflegerobbe Paro“ vor, die bei demenziell erkrankten Menschen mit Erfolg zum Einsatz kommt. Die therapeutische Pflegerobbe wird nicht als Ersatz für menschliche Zuwendung, sondern als Hilfsmittel in der Pflege eingesetzt, um die oftmals depressive Stimmung demenziell erkrankter Menschen aufzuhellen oder um überhaupt einen Zugang zu ihnen zu bekommen. Die Besonderheit der Pflegerobbe ist, dass diese mit Hilfe eingebauter Sensoren Helligkeit, Geräusche und auch Berührungen registrieren und passend darauf reagieren kann. Wird die Robbe angesprochen, antwortet sie mit Bewegungen und Tönen. Auf Kraulen reagiert sie mit einem wohligen Brummen - auf Schläge mit Protest.


Für den Pflegeroboter wurde die Form einer Robbe gewählt, weil davon auszugehen ist, dass der durchschnittliche Bewohner eines Pflegeheims in der Vergangenheit mit solchen Tieren keine negativen Erfahrungen gemacht hat. Dies könnte bei Katzen und Hunden durchaus anders sein.


Neben den rein technischen Aspekten sogenannter Pflegeroboter wurden auch ethische Fragen im Zusammenhang mit deren Einsatz diskutiert.


Ein weiterer Punkt der Tagungsordnung waren Problembetrachtungen beim Betreuungsrecht und bei Freiheit einschränkenden Maßnahmen. Als Referent hierfür stand Thomas Putschbach, Richter am Amtsgericht Laufen zur Verfügung. Die Pflegenden werden in ihrer täglichen Arbeit immer wieder mit schwierigen und herausfordernden Situationen konfrontiert. Neben pflegefachlichen Problemen stellen sich dabei auch häufig Fragen der Rechtmäßigkeit notwendig erscheinender Maßnahmen.


Ist ein richterlicher Beschluss erforderlich, um einen davongelaufenen dementen Bewohner zurück in die Einrichtung zu bringen? Ist ein Gehwagen, in dem der Bewohner zum Schutz vor Herausrutschen festgeschnallt ist, eine Freiheit einschränkende Maßnahme?


Ziel des Treffens war es, den Pflegenden mehr Handlungssicherheit im Umgang mit diesen Themen zu geben. Die Teilnehmer hatten im Vorfeld des Treffens zahlreiche Fragen rund um den Themenkreis vorbereitet. Richter Putschbach nahm sich viel Zeit und beantwortete alle Fragen umfassend und verständlich.