Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Richtige Entsorgung von Hochenergiebatterien

Umwelt & Natur
17. Oktober 2017

Der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener informiert, dass für sogenannte Hochenergiebatterien (Lithiumbatterien, Lithiumzellen und Akkumulatoren), wie sie beispielsweise in Mobiltelefonen, Akkuschraubern, Laptops oder E-Bikes zum Einsatz kommen, im Fall der Entsorgung besondere Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen gelten.

Auf dem Entsorgungsweg der gemischt gesammelten Batterien ist es in letzter Zeit aufgrund des gesteigerten Anteils von Lithiumbatterien und Akkumulatoren zu Unfällen gekommen, weil es im Batteriegemisch nach Kontakt und Reibung elektrostatische Aufladungen und explosionsartige Entladungen gab.


Deshalb bittet das Landratsamt ausdrücklich darum, verbrauchte und nicht mehr funktionsfähige Lithiumbatterien und Akkumulatoren ausschließlich über den Handel, der zur Rücknahme verpflichtet ist, oder die Wertstoffhöfe zu entsorgen. Hier ist die sichere Zuweisung zu entsprechenden Sammelbehältnissen durch Fachpersonal möglich. In jedem Fall sollten aber die Kontakte der Batterie oder des Akkus vor Abgabe mit Klebefolie abgeklebt werden.


Große Lithiumbatterien und Akkumulatoren (z. B. aus großen Arbeitsgeräten, E-bikes u. Ä.) zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Rädern bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, insofern diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Eine Abgabe von Industriebatterien an den Wertstoffhöfen ist nicht möglich.


Beschädigten Lithiumbatterien und Akkus, die mechanisch beschädigt und/oder aufgebläht sind und sich äußerlich nicht mehr im Originalzustand befinden gilt besondere Aufmerksamkeit, da hier im Kontakt mit anderen Batterien eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Das Wertstoffhofpersonal muss hier bei Abgabe in besonderem Maße informiert werden.


Für Rückfragen steht der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener Land gerne und jederzeit unter Telefon +49 8651 773 503 zur Verfügung.