Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Durchgeführt wurde der 160-stündige Kurs durch die beiden beteiligten Jugendämter in Kooperation mit dem Katholischen Kreisbildungswerk Traunstein. Wichtige Themen waren die Förderung der Kinder und die Kooperation mit den Eltern. Auch rechtliche Fragen und praktische Tipps für den Erziehungsalltag standen auf dem Programm.
Als familiennahe Alternative zur Kinderkrippe bzw. zum Kindergarten wird die Kindertagespflege meist von Eltern mit Kleinkindern in Anspruch genommen. Sie soll es ermöglichen, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. In der Regel arbeitet die Tagespflegeperson in ihrem eigenen, kindgerecht ausgestatteten Haushalt. Mit einer Pflegeerlaubnis kann sie bis zu fünf Kinder aufnehmen.
Die Kindertagespflege wird öffentlich gefördert. Die Jugendämter sind daher gesetzlich verpflichtet, auf die Einhaltung von Qualitätsstandards zu achten. Wichtig sind außer dem erfolgreichen Bestehen des 160-stündigen Kurses die Freude am Umgang mit Kindern, weitere persönliche Kompetenzen, ein erweitertes Führungszeugnis und eine Wohnung, die den Anforderungen entspricht (Sicherheit, Hygiene, Platz zum Spielen und Schlafen).
Tagespflegepersonen werden vermittelt durch die Fachdienste der jeweiligen Ämter für Kinder, Jugend und Familie. Hier gibt es auch Informationen für Eltern sowie für an der Kindertagespflege interessierte Personen. Zuständig für Traunstein: Herr Schwind (Telefon: +49 861 58 624) und Frau Riedl (Telefon: +49 861 58 400); für das Berchtesgadener Land: Frau Velich (Telefon: + 49 8651 773 407).