Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Problemabfallsammlung vom 10. bis 14. Oktober 2022

Umwelt & Natur
04. Oktober 2022

Der Landkreis Berchtesgadener Land führt zweimal jährlich in allen kreisangehörigen Kommunen Sammlungen des Problemabfalls aus Privathaushalten (kostenlos) sowie aus Gewerbebetrieben durch.

Die Herbstsammlung 2022 findet in folgendem Zeitraum statt:

Montag, 10. bis Freitag, 14. Oktober 2022

 

Folgende Problemabfälle können abgegeben werden:

Gifte, Abbeizmittel, Holzschutzmittel, flüssige, lösemittelhaltige Altfarben und Altlacke (außer Dispersionsfarben = Wandfarben), Leim und Kleber, Waschbenzin, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Spiritus, Frostschutzmittel, Säuren, Laugen, Salze, Metallputzmittel, Herd-putzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiak, Waschmittel, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstige Chemikalien, Herbizide, Fungizide, Insektizide, Quecksilberabfälle (z.B. Thermometer), bleihaltiges Lametta etc.
 

Nicht angenommen werden:

Eingetrocknete Altfarben- und Lacke, Dispersionsfarben (= Wandfarben), Altmedikamente, Autoreifen, Haus- und Sperrmüll, Elektronikschrott, Schrott, Autoteile, Altöl, Kühlgeräte, Feuerlöscher, Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, Altglas, Papier und Kartonagen, Folien, Flüssigkeiten in offenen Behältnissen, Blechdosen, Kosmetika, Trockenbatterien, Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen etc.
 

Altmedikamente, Kosmetika können in haushaltsüblichen Mengen mit dem Restabfall entsorgt werden.

Altöl muss derjenige zurücknehmen (gleiche Menge), der das Frischöl an Endverbraucher verkauft.

Kraftfahrzeugbatterien werden über den Einzelhandel oder über den Schrotthandel entsorgt (Pfand!).

Trocken (Geräte-)batterien werden dorthin zurückgebracht, wo sie gekauft wurden.

Dispersionsfarben (= Wandfarben) können über den Hausmüll entsorgt werden, sollten jedoch (falls noch nicht eingetrocknet) in geeigneter Weise gebunden werden (z.B. mit Sägespänen).

Elektro(nik)-Schrott nehmen die Vollservicesammelstellen im Landkreis und der Fachhandel an.

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen werden über die gemeindlichen Wertstoffhöfe oder über den Fachhandel entsorgt.

Munition, Sprengkörper, nicht mehr flüssige Pikrinsäure (Pikrat): Bitte Polizei informieren, auf keinen Fall selbst transportieren!
 

 

Wichtige Hinweise:

Bei der Sammlung wird um die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen gebeten. Weiterhin empfiehlt das Landratsamt das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und nach Abgabe der Problemabfälle die Sammelstellen zügig zu verlassen.
 

Jeder Haltepunkt des „Giftmobils“ im Landkreis kann in Anspruch genommen werden. Es wird darum gebeten, die Problemabfälle nur während der Annahmezeit sicher und gut verpackt zu bringen. Zudem ist zu beachten, dass am Sammelplatz das Abstellen von Problemabfall vor oder nach der Sammelaktion schwerwiegende Folgen haben kann (z.B. Kinder nehmen giftige oder ätzende Flüssigkeiten an sich) und eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat darstellt. Der Problemabfall sollte persönlich oder durch einen Beauftragten zur Sammelstelle gebracht werden. Nur der Eigentümer selbst oder ein Beauftragter können wichtige Auskünfte über die Herkunft und die Inhaltsstoffe des Problemabfalls geben. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.


Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des Landratsamtes Berchtesgadener Land unter der Telefonnummer: 0049 8651 773 - 503.


Sollten sich Änderungen zu den jeweiligen Einsatzorten (Tagen oder Einzelzeiten) ergeben, wird über die lokale Presse, die BGL-Abfallapp und über www.abfallwirtschaft-bgl.de informiert.

 

Regelung für Gewerbetreibende und Nichthaushalte:

Die Annahme von Abfällen aus Nichthaushalten erfolgt nach telefonischer Vereinbarung mit der Firma Veolia außerhalb der Annahmezeiten für Privathaushalte.


Kontakt:

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG

Entsorgung, Region Süd

Am Hergraben 25, 84524 Neuötting

Telefon: 0049 8671 99490

E-Mail: de-ves-sued-vid@veolia.com

Internet: https://www.veolia.de/ueber-uns/veolia-deutschland/standorte-und-dienstleistungen/neuoetting