Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Schreiben um das Angebot eines privaten Anbieters handelt und um keine behördliche Anfrage. Im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich um ein „behörden- und kammerunabhängiges Angebot“ handelt. Wird der Erfassungsbogen ausgefüllt zurückgesandt, kommt ein Vertrag mit dem Anbieter für zunächst zwei Jahre zustande, der Kosten in Höhe von jährlich 588 Euro nach sich zieht. Es besteht kein Zusammenhang zwischen den örtlichen behördlichen Gewerberegistern und dem „Gewerberegistrat“. Deshalb besteht auch keine Pflicht oder Notwendigkeit, dieses Angebot anzunehmen. Jeder Gewerbetreibende, der ein entsprechendes Angebot erhält, sollte daher für sich entscheiden, ob ihm ein Eintrag im „Gewerberegistrat“ die dadurch entstehenden Kosten Wert ist.