Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
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83435 Bad Reichenhall

 

Noch immer keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Gesundheit von Mensch & Tier
14. März 2017

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass die Stallpflicht wegen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) nach wie vor gültig ist.

Deutschlandweit wird der Geflügelpesterreger seit November 2016 laufend bei Wildvögeln und in Geflügelbeständen nachgewiesen.


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen, ebenso wie das Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen.


Steigende Temperaturen und trockeneres Wetter im Frühjahr - UV-Strahlung ist schädlich für den Erreger - lassen hoffen, dass das Virus schneller inaktiv wird. Sobald die Maßnahmen gelockert oder aufgehoben werden können, wird das Landratsamt über die Presse informieren.


Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773 304.