Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


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Landratsamt Berchtesgadener Land
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Nach wie vor keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Gesundheit von Mensch & Tier
06. Februar 2017

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat.

Nun sind auch in Bayern schon einige Nutzgeflügelhaltungen betroffen. Ursache war  freilaufendes Geflügel, das durch Wildvögel angesteckt wurde. Neben der Tötung des Tierbestandes wurden gegen die Geflügelhalter Bußgeldverfahren eingeleitet. Um die betroffenen Geflügelhaltungen mussten Sperrbezirke angelegt werden. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen.


Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen bleiben verboten.


Somit kann eine von vielen Geflügelhaltern erhoffte Entwarnung und Milderung der Maßnahmen derzeit nicht erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird eine Information über die Presse erfolgen.


Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773 304.