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Mobilitätskonzept für den Landkreis

Sicherheit & Verkehr
12. Dezember 2017

Presseerklärung zum Zwischenstand im Dezember 2017

Im September 2016 wurde die Arbeitsgemeinschaft aus der Schlothauer & Wauer GmbH (ehemals TRANSVER GmbH), Prognos AG und der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH mit der Erstellung eines Mobilitätskonzepts für den Landkreis Berchtesgadener Land beauftragt.


Ziel des Mobilitätsgutachtens ist es, maßgeschneiderte Maßnahmenvorschläge für den Landkreis zu entwickeln, um eine Vorreiterfunktion für ländliche Flächenlandkreise im Mobilitätssektor einzunehmen. Besonders die Verknüpfung der Verkehrsmittel ist einer der wichtigsten Bestandteile, die gefördert und gestärkt werden müssen.


Die Erstellung des Mobilitätskonzepts wird von einem aus Vertretern der Politik und der Landkreisverwaltung besetzten Lenkungskreis begleitet, bei dem Landrat Georg Grabner den Vorsitz hat. Dieser Lenkungskreis hat in seiner zweiten Sitzung den Zwischenstand zur Erstellung des Mobilitätskonzepts nach dessen Kenntnisnahme zur weiteren Bearbeitung freigegeben.


Basierend auf den Ergebnissen einer breit angelegten Gemeindebefragung und vertiefenden gutachterlichen Analysen wurden Schwachstellen für die vier Verkehrssegmente motorisierter Individualverkehr, nicht motorisierter Verkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Güterverkehr herausgearbeitet.


Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden und anderen Beteiligten genannten Lösungsvorschläge wurden durch die Gutachter Maßnahmenvorschläge zur Behebung der Defizite entwickelt. Die Maßnahmenliste im motorisierten Individualverkehr umfasst zum Beispiel Temporeduzierungen, Gestaltung von Ortseinfahrten, Maßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten, Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer, Knotenpunktausbau und Ausbau/ Neubau von Straßen. Zur Bewertung der Wirkungen von Straßenneubaumaßnahmen wurde das Landesverkehrsmodell des Freistaates Bayern verwendet, das den Autoverkehr auch über die Landesgrenze nach Salzburg hinweg abbildet. Im Fokus stehen dabei insbesondere gemeindeübergreifende Wirkungen, denn Baumaßnahmen, die in der einen Gemeinde positiv wirken, können in der Nachbargemeinde Verschlechterungen hervorrufen.


Beim öffentlichen Personennahverkehr wurden Defizite bei der Bedienungshäufigkeit, bei der Barrierefreiheit, hinsichtlich Erschließungslücken, fehlender Service und Informationen und vor allem bei der Verknüpfung der Angebote von Bus und Bahn sowie auch bei Umsteigevorgängen zwischen Zugverbindungen identifiziert. Entsprechend umfasst die Maßnahmenliste im Vorgriff auf einen baldmöglichst zu erstellenden Nahverkehrsplan Erweiterungen des Angebots, um mindestens die Anforderungen der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern zu erfüllen. Das Liniennetz im Landkreis wird neu strukturiert und hierarchisiert sowie in Tagesrandzeiten und am Wochenende durch flexible Angebotsformen ergänzt. Die wichtigen Umsteigebahnhöfe Freilassing, Bad Reichenhall und Berchtesgaden sollen zu sogenannten Mobilitätsstationen ausgebaut werden, wo das Umsteigen von der Bahn auf andere umweltfreundliche Mobilitätsangebote gefördert werden kann.


Hinsichtlich des Güterverkehrs wird der starke LKW-Transit/-Durchgangsverkehr auf den Bundesstraßen, auch über das kleine deutsche Eck als Hauptdefizit gesehen. Dies wird überlagert durch Mautausweichverkehr und LKW-Ströme, die die Rückstaus durch Grenzkontrollen umfahren wollen. Ansatzpunkte für Maßnahmen liegen hier in der punktuellen Entschärfung von Konfliktstellen, in einer sorgfältig abgewogenen Gewerbegebietsentwicklung und – soweit möglich – in der Stärkung von Angeboten, die eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene fördern können.


Die für die Verkehrssegmente erarbeiteten Maßnahmen wurden durch die Gutachter für jede Gemeinde in einer umfangreichen Liste zusammengestellt. Je Verkehrssegment sind bis zu fünfzehn Maßnahmen entwickelt und vorab an die Gemeindeverwaltungen versandt worden. In der Woche vom 13. bis zum 16. November hat das Gutachterteam alle Gemeinden des Landkreises besucht. Dabei wurden die Maßnahmenansätze und ihre zu erwartenden Wirkungen besprochen, erläutert und Rückmeldungen dazu eingeholt. Die Reaktionen der Gemeinden in Form von Bestätigung, Widerspruch oder Ergänzungen zu den Maßnahmen stellen einen wertvollen Beitrag zur Schärfung des Maßnahmenkonzepts dar. Besonders intensiv diskutiert wurden Maßnahmen, die gemeindeübergreifende Wirkungen entfalten, wie zum Beispiel der Neubau von Straßen, die Entwicklung verkehrsintensiver Siedlungsflächen vor allem für Gewerbe oder Durchfahrtsbeschränkungen für LKW, die Verlagerungen der Fahrtrouten hervorrufen.


Im weiteren Verlauf der Bearbeitung des Gutachtens werden nun diese Maßnahmen neutral in mehreren Stufen bewertet und Handlungskonzepten zugeordnet. Mit den Ergebnissen des Gutachtens ist dann im Frühjahr 2018 zu rechnen.