Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.


Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.


Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für


Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail.


Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall

 

Mitarbeiter*Innen des Landratsamts spenden an Herzenswunsch-Hospizmobil BGL

Landratsamt
21. Dezember 2022

Insgesamt 2.000 Euro wurde auf der Weihnachtsfeier des Landratsamtes Berchtesgadener Land von den MitarbeiterInnen gespendet. Nachdem die jährliche Spendenaktion im Zuge der Weihnachtsfeier in den vergangenen beiden Jahren leider nicht stattfinden konnte, wurde die Tradition in diesem Jahr wieder aufgenommen. Die auf der Weihnachtsfeier gesammelten Spenden werden an Institutionen, die im Landkreis ansässig sind, gespendet. In diesem Jahr werden die Spenden an das Herzenswunsch-Hospizmobil Berchtesgadener Land gehen.

Kurz vor Weihnachten konnten Landrat Bernhard Kern und Personalratsmitglied Christine Rehrl den Scheck an Florian Halter, Kreisbereitschaftsleiter der ehrenamtlichen BRK-Bereitschaften im Berchtesgadener Land übergeben.

 


Mit dem Herzenswunsch-Hospizmobil soll schwer kranken Menschen ein gegebenenfalls letzter Herzenswunsch erfüllt werden. Das kann beispielsweise ein Besuch einer geliebten Urlaubsregion, bei Verwandten oder eines Fußballspiels sein. Der Wunsch ist durch die eingeschränkte Mobilität und den Gesundheitszustand mit gängigen Transportmitteln für den Betroffenen nicht mehr möglich. Das Herzenswunsch-Hospizmobil ist regional für Menschen, die im Berchtesgadener Land, im Landkreis Traunstein oder im Salzburger Land wohnhaft sind zuständig.