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Landrats- und Kreistagswahl am 15.03.2020

Landkreis
12. Dezember 2019

Wahlvorschläge können ab 17.12.2019 eingereicht werden

Am Sonntag, 15.03.2020 werden im Berchtesgadener Land ein neuer Landrat und ein neuer Kreistag gewählt. Wahlvorschläge können beim Kreiswahlleiter ab dem 17.12.2019 eingereicht werden. Damit fällt der Startschuss für die Kreiswahlen im Berchtesgadener Land.


Parteien und Wählergruppen können ab Dienstag, 17.12.2019 beim Kreiswahlleiter Wahlvorschläge einreichen. Das bedeutet, dass sie dem Kreiswahlleiter mitteilen, welche Kandidaten für ihre Partei oder Wählergruppe antreten und auf den Stimmzettel kommen sollen. Gewählt werden der Landrat und die 60 Kreisräte. Kreiswahlleiter ist Thomas Schmid, Geschäftsbereichsleiter Sicherheit und Ordnung, Kommunales im Landratsamt Berchtesgadener Land.


Die Zeit, in der Wahlvorschläge eingereicht werden können, ist begrenzt. Die Frist endet am Donnerstag, 23.01.2020 um 18:00 Uhr. Wer seinen Wahlvorschlag später einreicht, hat keine Chance, dass seine Bewerber auf den Stimmzettel kommen. Das Gesetz kennt zwar eine Nachfrist bis 30.01.2020. Die gibt es aber nur dann, wenn bis zum 23.01.2020 kein oder nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Damit ist jedoch bei der Landrats- und bei der Kreistagswahl nicht zu rechnen.
 

Der Kreiswahlleiter nimmt ab dem 17.12.2020 im Landratsamt Berchtesgadener Land Wahlvorschläge in der Zeit von 7:30 bis 17:00 Uhr entgegen. Ausgenommen sind Samstage und Sonntage sowie folgende Tage: 24., 25., 26. und 31. Dezember 2019 sowie 1. und 6. Januar 2020. Wahlvorschläge können dem Kreiswahleiter auch zugesandt werden. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig bei ihm ankommen. Am Ende steht die Entscheidung des Kreiswahlausschusses. Fehlerfreie Wahlvorschläge lässt der Wahlausschuss zu, andere lässt er – je nach Mangel – entweder teilweise zu oder er weist sie vollständig zurück. Dagegen gibt es natürlich Rechtsbehelfe. Spätestens am 18.02.2020 werden die Stimmzettel gedruckt und sobald diese vorliegen, können die Gemeinden die Briefwahlunterlagen versenden. Danach geht es mit der „eigentlichen“ Wahl erst richtig los.


Der Kreiswahlleiter erlässt zur Einreichung von Wahlvorschlägen eine Bekanntmachung, die weitere Informationen enthält. Diese ist hier abrufbar. Dort finden sich auch viele weitere Informationen rund um die Kommunalwahlen.