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Landrat fordert Neuregelung der Ausnahmen vom Nachtfahrverbot durch Kleines Deutsches Eck

Sicherheit & Verkehr
14. Februar 2020

Zusätzlich mehr Kontrollen gefordert – Schreiben an Innenministerium

Die Bundesstraßen B 20/B 21 durch das sogenannte Kleine Deutsche Eck zählt seit Jahrzehnten zu den am stärksten belasteten Bundesstraßen in ganz Deutschland. Die seit 1989 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern vorgegebenen Kriterien für Ausnahmen vom LKW-Nachtfahrverbot berücksichtigen in keiner Weise mehr die heutigen Gegebenheiten. Landrat Georg Grabner hat sich deshalb an das Bayerische Innenministerium gewandt und eine Verschärfung der Vorgaben zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gefordert, um damit den LKW-Verkehr in den Nachtstunden einzuschränken.


Die Strecke im Landkreis Berchtesgadener Land wird sehr stark vom Transitverkehr des österreichischen Transportgewerbes als Abkürzung vom Salzburger Pinzgau in Richtung Landeshauptstadt Salzburg und zurück genutzt. Zwar gelte nachts grundsätzlich ein LKW-Nachtfahrverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, allerdings sind nach einem Beschluss des Ministerrats von 1989 Ausnahmegenehmigungen für den Versorgungsverkehr zwischen den österreichischen, insbesondere den Salzburger, Landesteilen zu erteilen. Transporte von Salzburg in ein anderes österreichisches Bundesland bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung. Auch für ortsansässige deutsche Unternehmer, die ihren Betriebssitz innerhalb des kleinen deutschen Ecks haben, werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, um auch nachts den Betriebssitz erreichen zu können. Aktuell bestehen 85 Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahrverbot. Allerdings ist festzustellen, dass das Nachtfahrverbot regelmäßig von vielen LKWs missachtet wird. Wie bei einer Großkontrolle durch die Polizei im Oktober 2019 festgestellt wurde, hatten von 33 kontrollierten LKWs 27 LKW-Fahrer keine Ausnahmegenehmigung. Viele davon stellen jedoch nach einer Kontrolle einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung.


Landrat Grabner: Mehr Kontrollen und weniger Ausnahmegenehmigungen

Zum einen wäre es wichtig, die Kontrolldichte durch die Polizei auf der B20/21 zu erhöhen und zum anderen den rechtlichen Rahmen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom LKW-Nachtfahrverbot restriktiver zu regeln. „Die Bevölkerung ist bereits tagsüber weit über das vertretbare Maß durch die hohen Verkehrsmengen belastet. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, den rechtlichen Rahmen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Nachtfahrverbot auf ein Minimum zu beschränken, so Landrat Georg Grabner.