Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435 Bad Reichenhall
Mit einer pauschalen Abgeltung von insgesamt rund 65.000 Euro ermöglicht der Landkreis vom 01.04.2015 bis 31.12.2016 die kostenfreie Radmitnahme in den Nahverkehrszügen zwischen Laufen, Freilassing, Berchtesgaden und Salzburg Hbf. In den zwischen München und Salzburg verkehrenden Nahverkehrszügen des Meridians sowie in den zwischen Freilassing und Berchtesgaden verkehrenden Zuggarnituren des DB Fernverkehrs (IC Königssee) bleibt die Radmitnahme weiterhin kostenpflichtig.
Die umweltfreundliche Kombination von Bahn und Fahrrad ermöglicht die bequeme Abfahrt und Ankunft an Orten außerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs von Bahnhöfen. Dazu Landrat Grabner: „Mit Übernahme der Kosten zur Radbeförderung in der Bahn sorgen wir für eine wirksame Entlastung des Straßenverkehrs. Über das große Potential an CO2-Einsparung von Bahn und Fahrrad gegenüber dem Auto wird nicht zuletzt der Klimaschutz sehr wirksam gefördert. Ich hoffe sehr, dass wir auch mit der Bayerischen Oberlandbahn bald eine Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der kostenfreien Radmitnahme in den Meridianzügen zwischen Teisendorf, Freilassing und Salzburg abschließen können.“
Zwischen Freilassing und Salzburg Hauptbahnhof kann das Fahrrad grenzüberschreitend kostenfrei in den im Auftrag der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Südostbayernbahn fahrenden Nahverkehrszügen mitgenommen werden. In Freilassing empfiehlt sich für Radfahrer bei Fahrten Richtung Bad Reichenhall und Salzburg der Zustieg in die zwischen Schwarzach St. Veit bzw. Golling und Bad Reichenhall verkehrende S3 am barrierefrei erreichbaren neuen Bahnhaltepunkt Freilassing-Hofham. Dies gilt ebenfalls für alle Fahrten mit der BLB/S4 Richtung Berchtesgaden.
Verkehrsmanager Johann Wick weist darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern in der Bahn besteht. Der Zugbegleiter entscheidet bei Kapazitätsengpässen über die Mitnahme von Fahrrädern. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang. Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr ist ganz besonders mit eingeschränkten Beförderungskapazitäten zu rechnen. Gruppen mit mehr als 6 Personen können aus Platzgründen in der Regel nicht mitgenommen werden.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) gibt gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) folgende Empfehlungen an Bahnfahrgäste zur Radmitnahme im Zug:
Ausführliche Informationen zur Radmitnahme bei der Bahn im Berchtesgadener Land finden Sie hier.
Fahrrad-Verleihstationen und Radtourenvorschläge können über die Internetseite der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH www.berchtesgadener-land.com und dort unter den Stichworten Natur / Sommer ausgewählt werden.