Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
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Die umweltfreundliche Mobilität mit Bahn und Fahrrad fördert der Landkreis Berchtesgadener Land auch zukünftig. Dazu wurden jetzt neue Vereinbarungen mit zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Salzburger Verkehrsverbund GmbH abgeschlossen. Die Fahrradmitnahme in den zwischen Berchtesgaden, Freilassing, Laufen und Salzburg Hbf verkehrenden Nahverkehrszügen der Berchtesgadener Land Bahn, der Südostbayernbahn und der ÖBB bleibt somit ab dem 01.01.2020 weiterhin kostenfrei.
Bereits im Juli hatte der Kreistag mit einem einstimmigen Beschluss grünes Licht gegeben zur Weiterfinanzierung der kostenfreien Radbeförderung in Nahverkehrszügen mit einer pauschalen Abgeltung von jährlich insgesamt über 50.000 Euro. Die Abgeltungen des Landkreises beziehen sich bei
Die Vereinbarungen mit der Salzburger Verkehrsverbund GmbH und der Südostbayernbahn erstrecken sich jeweils auf den Zeitraum von fünf Jahren bis Ende 2024. Nachdem die Bayerische Oberlandbahn am 11.12.2021 die Erbringung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Bahnstrecke Freilassing-Berchtesgaden übernimmt, wurde die Vereinbarung mit der Berchtesgadener Land Bahn auf den 10.12.2021 befristet. Die Bayerische Oberlandbahn hat gegenüber dem Landkreis Berchtesgadener Land bereits ihr Interesse bekundet, das Angebot der kostenfreien Fahrradbeförderung zwischen Freilassing und Berchtesgaden fortzuführen.
In den zwischen München und Salzburg verkehrenden Meridian-Zügen sowie in den zwischen Freilassing und Berchtesgaden eingesetzten Zuggarnituren des DB Fernverkehrs (IC Königssee) muss für die darin kostenpflichtige Radmitnahme ein Fahrradticket erworben werden.
„Die Kombination von Bahn und Rad eignet sich hervorragend dafür, etwas größere Reiseweiten zurückzulegen bzw. Ziele in nicht mehr fußläufiger Entfernung von Bahnhöfen bequem und umweltfreundlich zu erreichen. Wir sind bestrebt, die im Berchtesgadener Land stellenweise sehr hohen Verkehrsbelastungen durch den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Zum Ausdruck kommt dies u. a. auch durch die derzeit laufenden Planungen zur Beschilderung von Alltagsradwegen sowie zur Einrichtung eines schnellen Radwegs zwischen Freilassing und Bad Reichenhall“, betont Landrat Georg Grabner.
Der Verkehrsmanager des Landkreises Berchtesgadener Land, Johann Wick, bittet zu beachten, dass grundsätzlich - selbst mit Vorweisen eines Fahrradtickets - kein Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern in der Bahn besteht. Der Zugbegleiter entscheidet bei Kapazitätsengpässen über die Mitnahme von Fahrrädern. Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwägen haben bei der Beförderung stets Vorrang. Zu den Stoßzeiten an Werktagen morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie mittags zwischen 12:30 und 13:30 Uhr ist besonders häufig mit eingeschränkten Beförderungskapazitäten zu rechnen.
Im Übrigen können Radfahrergruppen mit mehr als 6 Personen aus Platzgründen in der Regel nicht mitgenommen werden. Fahrradstellplätze findet man in den Mehrzweckabteilen der Züge, die zur Orientierung für den Einstieg bei der richtigen Fahrzeugtüre an der Zugaußenseite meistens mit Fahrradsymbolen gekennzeichnet sind.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) geben den Bahnfahrgästen folgende Tipps zur Radmitnahme im Zug:
In Freilassing stellt die im Stadtsüden gelegene Bahnstation Freilassing-Hofham für Radfahrer, die Richtung Berchtesgaden bzw. Salzburg reisen bzw. von dort ankommen möchten, eine erwähnenswerte Alternative zum Hauptbahnhof Freilassing dar. Denn an diesem barrierefrei ausgebauten Bahnhaltepunkt in Hofham braucht man mit dem Fahrrad keinerlei Treppen beim Einstieg in die S-Bahn-Züge der Berchtesgadener Land Bahn bzw. der ÖBB überwinden.
Ausführliche Informationen zur Fahrradmobilität im Berchtesgadener Land sind hier abrufbar.